Historizitt und Normativitt zweier Grundbegriffe des Verfassungsstaates
Geboren 1973; Studium der Rechtswissenschaft sowie der Philosophie, Logik und Wissenschaftstheorie an der Universitt Leipzig; 1998 Erstes Juristisches Staatsexamen; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universitt Leipzig; Referendariat; 2003 Promotion; 2004 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2005 Assistenzprofessor an der Tohoku-Universitt Sendai (Japan); seit 2005 Referent im Bundesministerium des Innern; seit 2015 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, Habilitand an der Universitt Leipzig.