Der ?Kölner Entwurf eines Einkommensteuergesetzes? versteht sich als realità tsnahe Reformalternative politisch unabhà ngiger Experten der sog. ?Kölner Schule?, in der Juristen und à konomen seit mehr als dreià ig Jahren praxisbezogen zusammenarbeiten. Der Entwurf führt das Einkommensteuerrecht auf seine Grundstrukturen zurück. Er beseitigt überflüssige Abgrenzungen und Ausnahmeregelungen, besonders Steuervergünstigungen, schlieà t aber auch Regelungslücken des geltenden Einkommensteuergesetzes. Auf der Grundlage bewà hrter und vertrauter Begriffe soll der Rechtsanwender jede Rechtsentscheidung möglichst konkret dem Gesetz entnehmen können.
Der Entwurf empfiehlt u.a.: - eine Neuordnung des Einkünftekatalogs in fünf ermittlungs- und erhebungstechnisch notwendige Einkunftsarten
- ein Wahlrecht zwischen à berschussrechnung und Bilanzierung auch für handelsrechtlich buchführungspflichtige Unternehmen
- die vollstà ndige Besteuerung von Verà uà erungseinkünften mit Aufstockung von Anschaffungs- und Herstellungskosten zur Ausscheidung inflationsbedingter Scheingewinne
- eine einheitliche Regelung aller ?Einkünfte aus Zukunftssicherung? (fünfte Einkunftsart) nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung
- ein die zivilrechtlichen Unterhaltspflichten berücksichtigendes Familienrealsplitting nach dem Prinzip ?Einheit der Rechtsordnung?
- einen fünfstufigen Steuertarif mit einem Spitzensatz von 35 Prozent
- durchgreifende Vereinfachungen des Steuerverfahrens, besonders einen elektronischen Steuererklà rungsentwurf, der Arbeitnehmer u.a. Quellenbesteuerte von Steuererklà rungspflichten weitgehend entlastet, die ?Steuererklà rung per Mausklick? ermöglicht.