Im Amsterdamer Vertrag vom 02.10.1997 ist der Europaischen Gemeinschaft erstmals die Kompetenz zur Vornahme von Massnahmen zur Vereinheitlichung der in den Mitgliedsstaaten geltenden Kollisionsnormen eingeraumt worden. Zur Vorbereitung einer Verordnung zum Internationalen Eheguterrecht hat die Europaische Kommission am 17.07.2006 ein Grunbuch vorgelegt. Die Arbeit versteht sich als ein Beitrag im Rahmen der durch das Grunbuch angestossenen Diskussion und will anhand eines Vergleichs der mitgliedsstaatlichen Kollisionsrechtssysteme auf bestehende praktische Schwierigkeiten bei der Bewaltigung eheguterrechtlicher Fragestellungen mit Auslandsberuhrung aufmerksam machen sowie Vorschlage fur die Ausgestaltung der geplanten Verordnung unterbreiten.
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