Verfassung und Politik - Böcker
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Die Differenzierung zwischen einer instrumentellen und einer symbolischen Dimension von Institutionen dient der Institutionentheorie als Leitunterscheidung. Wahrend sich der anglo-amerikanische Neo-Institutionalismus auf die instrumentelle Dimension konzentriert, haben sich im deutschsprachigen Diskurs vor allem G. Gohler, M.R. Lepsius und K.S. Rehberg der symbolischen Dimension angenommen. Im Anschluss an eine kritische Rekonstruktion dieser Ansatze regt diese Studie an, Institutionalitat als eine Selbstbeobachtung moderner Gesellschaften zu verstehen. Um die symbolische Dimension der Verfassung zu konzipieren, werden deshalb die gesellschaftstheoretisch eingebetteten Verfassungstheorien von C. Schmitt, J. Habermas, N. Luhmann und G. Frankenberg als verdichtete Selbstbeschreibungen analysiert. Hieraus resultiert der institutionentheoretische Vorschlag, dass die symbolische Dimension der Institution 'Verfassung' auf der Deutungsoffnung ihres Signifikanten im politischen Ordnungsdiskurs der Gesellschaft beruht.
Verfassung und Nation
Formen politischer Institutionalisierung in Deutschland und Frankreich
Häftad, Tyska, 2004
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TElL I: ZUR GENESE POLITISCHER INSTITUTIONALISIERUNGSFORMEN 1 DIE VERFASSUNG IN FRANKREICH VON DER FRANZQSISCHEN REVOLUTION BIS ZUR III. REPUBLIK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 2 DIE NATION IN FRANKREICH ZWISCHEN TRADITIONSBILDUNG UND TRADITIONSBRUCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 3 DIE VERFASSUNG IN DEUTSCHLAND YOM FRUHKONSTITUTIONALISMUS BIS ZUM KAISERREICH . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 4 DIE NATION IN DEUTSCHLAND VON DER ROMANTIK BIS ZUR WEIMARER REPUBLIK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 TElL II: STAA TSRECHTLICHE ACHSENZEIT 5 DIE FRANZQSISCHE VERFASSUNGSLEHRE IN DER III. UND IV. REPUBLIK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 6 VERFASSUNG UND NATION IN DER DEUTSCHEN STAATSLEHRE YOM KAISERREICH BIS ZUR WEIMARER REPUBLIK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 TElL III: SOUVERAINISMEUND VERFASSUNGSPATRIOTISMUS 7 VERFASSUNG UND NATION IN DER V. REPUBLIK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215 8 VERFASSUNG UND NATION IN DER BUNDESREPUBLIK . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253 ZUSAMMENF ASSUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287 LITERA TURVERZEICHNIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 6 Inhalt DANKSAGUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 EINLEITUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 1. DIE LESBARKEIT OER EUROP AISCHEN INTEGRATION . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 2. FRAGESTELLUNG: VERFASSUNG UNO NATION IN DEUTSCHLAND UNO FRANKREICH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 3. THEORIE INSTITUTIONELLER ORDNUNGEN UNO POLITISCHE KULTURFORSCHUNG ALS ANAL YSERAHMEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 3. 1 Institutionen als Gegenstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 3. 2 Institutionen als Vermittlung zwischen Leitideen und Rationalitiitskriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 3. 3 Institutionelle Mechanismen als dauerhafte Symbolisierung von Leitideen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 3. 4 Politische Kulturforschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 4. VERFASSUNG UNO NATION . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 4. 1 Die Verfassung als symbolische Ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 4. 2 Die Nation als imaginierte Gemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 4. 3 Methodische Folgerungen: Was solI untersucht werden? . . . . . . . . . . . . . . . . 32 5. DISKURSIVE DEUTUNGSMACHT, VERFASSUNG UNO NATION . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 6. AUFBAU OER ARBEIT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 TElL I: ZUR GENESE POLITISCHER INSTITUTIONALISIERUNGSFORMEN 1 DIE VERFASSUNG IN FRANKREICH VON DER FRANZOSISCHEN REVOLUTION BIS ZUR HI. REPUBLIK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Vorwort Judikative Macht wird ausgeübt, wenn Gerichtsurteile über die legitime Geltung e- kutiver und legislativer Akte befolgt werden. Judikative Macht setzt damit zunächst zweierlei voraus: Zum einen lassen sich die Handlungen und Entscheidungen der E- kutive und Legislative an etwas bemessen, das ihnen wie eine Verfassung normativ vorangeht. Zum anderen setzt die Macht der Judikative voraus, dass die Entscheidung über die Vereinbarkeit mit einer derart normativ vorrangigen Verfassung schließlich auch einer Verfassungsgerichtsbarkeit obliegt. Wäre die Bedeutung der Verfassung allerdings stets eindeutig oder könnte sie anderweitig ihre Bedeutung kontrollieren, dann ließe sich unter diesen beiden Voraussetzungen noch nicht von einer Macht der Judikative sprechen. Stattdessen handelte es sich genau genommen um die Macht der Verfassung, die durch die Verfassungsgerichtsbarkeit ausgeführt wird. Die Macht der Judikative eröffnet sich deshalb erst unter einer dritten, hinreichenden Voraussetzung: der Unverfügbarkeit der gedeuteten Verfassung über ihre Bedeutung. Erst unter dieser Bedingung wird aus dem bloß den Verfassungssinn vollstreckenden Verfassungs- richt eine souverän über ihre Bedeutung entscheidende Instanz. Die Macht der Judi- tive muss insofern als Deutungsmacht spezifiziert werden. Deren Komplexität, so m- ne erste zentrale These, lässt sich jedoch erst dann analytisch erschließen, wenn d- entsprechend genau zwischen den Ebenen der gedeuteten Verfassung, des deutenden Gerichts und der Deutung selbst unterschieden wird. Obwohl die Judikative auf diese Weise also Deutungsmacht ausüben kann, besitzt sie keine Macht. Denn die Macht der Judikative existiert nur im Moment ihres Vo- zugs. Die judikative Deutungsmacht ist deshalb immer eine Frage derPraxis.
Verfassungskultur und Verfassungssoziologie
Politischer und rechtlicher Konstitutionalismus in Deutschland im 19. Jahrhundert
Häftad, Tyska, 2012
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Rainer Schmidt entwickelt Elemente einer politischen Theorie der Verfassung anhand der zentralen Kategorien von Verfassungskultur und Verfassungssoziologie, um mit ihnen die Spannung zwischen Recht und Politik zu analysieren, in der sich die Verfassung im 19.
Föderalismus und Souveränität im Bundesstaat
Ideengeschichtliche Grundlagen und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Häftad, Tyska, 2016
549 kr
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DieRekonstruktion der Entscheidungsbegründungen kann zeigen, dass dasBundesverfassungsgericht okkasionell auf verschiedene Föderalismusbegrifferekurriert, um die Dynamiken der Bundesstaatspraxis zwischen einer republikanischenund einer monarchischen Tradition der Bundesstaatlichkeit zu harmonisieren.
Hüter der Demokratie
Die angewandte Demokratietheorie des Bundesverfassungsgerichts
Häftad, Tyska, 2016
500 kr
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Christian Wöhst untersucht die demokratietheoretische Argumentationsweise des Bundesverfassungsgerichts im Verlauf der demokratiegeschichtlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland. Diese definiert sich als die Konkretisierung des normativen Gehalts der Verfassung unter Einbeziehung der faktischen Wirklichkeit eines konkreten Problems.