Alix Schlüter – författare
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Das Bundesverfassungsgericht wacht als „Hüter der Verfassung" über die Auslegung und Anwendung unseres Grundgesetzes, das in diesem Jahr seinen 75. Geburtstag feiert. Seine Entscheidungen prägen nicht nur Rechtsprechung, Rechtsetzung und Gesetzesvollzug, sondern entfalten eine erhebliche Wirkmacht auf allen Ebenen des politischen und gesellschaftlichen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland und sind oft Gegenstand großen Interesses in der Fachöffentlichkeit und in den Medien.
Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts, die über vielfältige berufliche Vorerfahrungen verfügen, arbeiten unmittelbar für die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts und begleiten den Gang eines Verfahrens meist vom Eingang der Beschwerdeschrift über die Erstellung umfangreicher Entscheidungsentwürfe in Kammer- und Senatsverfahren bis zur Verkündung. Sie verfügen daher über ein besonderes Hintergrundwissen, das es ihnen ermöglicht, die Entscheidungen aus der Innensicht des Gerichts zu systematisieren, bestehende Rechtsprechungslinien nachzuzeichnen und innovative Tendenzen aufzuzeigen.
Der nun vorliegende 7. Band der „Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" gibt mit den 25 Beiträgen aktueller und ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen praxisbezogenen vertieften Überblick über neueste Entwicklungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus den Bereichen der Allgemeinen Grundrechtslehren, des Parteien-, Wahl- und Parlamentsrechts, zu einzelnen grundrechtlichen Gewährleistungen sowie europäischen und internationalen Einflüssen auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.
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Das Bundesverfassungsgericht wacht als „Hüter der Verfassung" über die Auslegung und Anwendung unseres Grundgesetzes, das in diesem Jahr seinen 75. Geburtstag feiert. Seine Entscheidungen prägen nicht nur Rechtsprechung, Rechtsetzung und Gesetzesvollzug, sondern entfalten eine erhebliche Wirkmacht auf allen Ebenen des politischen und gesellschaftlichen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland und sind oft Gegenstand großen Interesses in der Fachöffentlichkeit und in den Medien.
Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts, die über vielfältige berufliche Vorerfahrungen verfügen, arbeiten unmittelbar für die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts und begleiten den Gang eines Verfahrens meist vom Eingang der Beschwerdeschrift über die Erstellung umfangreicher Entscheidungsentwürfe in Kammer- und Senatsverfahren bis zur Verkündung. Sie verfügen daher über ein besonderes Hintergrundwissen, das es ihnen ermöglicht, die Entscheidungen aus der Innensicht des Gerichts zu systematisieren, bestehende Rechtsprechungslinien nachzuzeichnen und innovative Tendenzen aufzuzeigen.
Der nun vorliegende 7. Band der „Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" gibt mit den 25 Beiträgen aktueller und ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen praxisbezogenen vertieften Überblick über neueste Entwicklungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus den Bereichen der Allgemeinen Grundrechtslehren, des Parteien-, Wahl- und Parlamentsrechts, zu einzelnen grundrechtlichen Gewährleistungen sowie europäischen und internationalen Einflüssen auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.
Beweisfragen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
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Dieses Buch analysiert auf der Grundlage mehrerer hundert Urteile erstmals umfassend das Beweisrecht des EGMR. Untersucht werden verschiedene Referenzgebiete, in denen typischerweise Nachweisschwierigkeiten auftreten: Situationen der Informationsasymmetrie zwischen beklagter Konventionspartei und Beschwerdeführer, Fälle objektiver Ungewissheit von Tatsachen – in der Umweltrechtsprechung und in Fällen von Ausweisungen und Auslieferungen – und Diskriminierungsbeschwerden. Die Autorin zeigt auf, dass ein enger Zusammenhang zwischen Beweisrecht und materiellem Konventionsrecht besteht. Das Buch kommt zu dem Ergebnis, dass der Gerichtshof Probleme, die als Fragen des Nachweises von beweisbedürftigen Tatsachen eigentlich dem Beweisrecht, mithin dem Prozessrecht zuzuordnen wären, vielfach über die Auslegung des materiellen Rechts löst.