August Marx – författare
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Gleitende Arbeitszeit und Pauschallohn
Beiträge zur Steigerung der menschlichen Leistungsergiebigkeit
Häftad, Tyska, 1972
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So akut die Bemühungen sind, das latente Spannungsverhältnis zwischen den Sozialpartnern zu lockern, so alt sind dennoch ihre Wurzeln. Hervorzuheben ist das größere soziale Verständnis, das der Gesetzgeber, aber auch der Unternehmer seit Jahrzehnten den Mitarbeitern entgegenbringen. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob dieses soziale Verständnis nur die Folge zuneh mender Macht der Arbeitnehmer ist, aufgrund deren die sozialen Gegensätze gemildert werden konnten und noch weiter gemildert werden, oder die Folge eines einschneidenden Gesinnungswandels auf seiten der Arbeitgeber. Zu sagen auf vielen Gebieten des Arbeitsvertrages, wie übertarifliche Löhne, freiwillige Sozialleistungen, Möglichkeiten betrieblicher und überbetrieb licher beruflicher Förderungsmaßnahmen werden gewährt, Teilzeitbeschäfti gung und Kleinkinderverwahrung "in Kauf genommen". Stets ist das Be streben maßgebend, den kontinuierlichen Ablauf des Betriebsgeschehens sicherzustellen, die bestmögliche Auslastung der Kapazität zu erreichen und so dem zunehmenden Druck der fixen Kosten als Folge der fortschreitenden Mechanisierung bis zur Automation auszuweichen oder diesen Druck auf ein Minimum zu reduzieren. Dieser soziologische Entwicklungsprozeß begann spätestens gegen Ende des 18. Jahrhunderts, nämlich mit der französischen Revolution. Während dieser wird-zum Teil mit brachialer Gewalt-die Lehre von der Freiheit, Gleich heit und Brüderlichkeit-schon aufregendes Merkmal des jungen Christen tums vor damals 1500 Jahren!-durchgesetzt. Die der heutigen Betriebsverfassung zugrunde liegende Idee der Angleichung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geht bis 1848 zurück. Die Gewerbe ordnung von 1891 nahm dann von Gesetzes wegen diese Entwicklung auf, Arbeiterausschüssewurden eingeführt. Diese Ausschüsse wurden von den Arbeitnehmern gewählt.
Autohöfe des Güterkraftverkehrs
Entwicklung und Funktionen. Ein Beitrag zur Verkehrsrationalisierung und Verkehrskoordinierung
Häftad, Tyska, 1967
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Die letzten 50 Jahre sind im Verkehrswesen gekennzeichnet durch das Auf kommen neuer und leistungsfähiger Transportmittel. Die Entwicklung des Kraftwagens zu einem wichtigen Verkehrsträger bedeutete für das bis da hin auf der Alleinherrschaft von Schienenverkehr und Schiffahrt aufge baute Verkehrssystem eine geradezu revolutionierende Umwälzung. Es überrascht deshalb nicht, wenn die vielschichtigen Probleme einer sinn vollen Wettbewerbsordnung und Arbeitsteilung gerade zwischen Schiene und Straße zunächst im Vordergrund des Interesses standen und immer noch stehen. Erst in neuerer Zeit finden auch die spezifisch betriebswirtschaft lichen Aspekte und die Fragen wirtschaftlicher Gestaltung des Güterkraft verkehrs stärkere Beachtung. Die folgende Untersuchung, die im wesentlichen bereits 1963 zum Abschluß kam, beschäftigt sich mit einem bisher noch kaum erforschten Bereich des Güterkraftverkehrswesens,nämlich den Autohöfen. Es handelt sich dabei ganz allgemein und grundsätzlich um Dienstleistungsbetriebe, die durch Betreuung der Fahrer und Fahrzeuge sowie durch Bereitstellung von Umschlags-und Lagereinrichtungen den besonderen Bedürfnissen des Güterkraftverkehrs dienen. Diese Betriesanlagen sind vor allem in den USA weit verbreitet und haben in der Nachkriegszeit auch in Deutschland eine zunehmende Bedeutung für die Rationalisierung des Güterkraftverkehrs erlangt. Bei der Ausarbeitung, insbesondere bei der Sammlung des empirischen Mate rials, stand mir mein Assistent, Herr Dr. Karl-Friedrich Ackermann, in so großem Umfange in selbständiger Arbeitsweise zur Verfügung, daß ich von einer Gemeinschaftsarbeit sprechen und Herrn Dr. Ackermann als Mitver fasser bezeichnen möchte.
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In den Lohnbüros der öffentlichen und privaten Unternehmen ist die Lohnerrechnung zu einem vorrangigen, aber auch schwierigen Pro blem geworden. Gründe hierfür sind der Personalmangel in diesem Bereich, die durch den Wettbewerb bedingte Notwendigkeit zu ratio nalisieren und die Verwendung datenverarbeitender Anlagen. In der Praxis der Betriebe, gleich welcher Größe, erfordert es einen beachtlichen Zeitaufwand, die Abzüge in der Lohnerrechnung zu er mitteln. Die hierzu bestehenden gesetzlichen Regelungen, Tarifver träge und betriebsinternen Vereinbarungen enthalten eine außer ordentliche Vielfalt von Vorschriften. Ihre Kompliziertheit, besonders die der Sonderregelungen im Steuerrecht und in der Sozialversiche rung, erschwert erheblich die maschinelle Abrechnung und bedingt vielfach einen unwirtschaftlichen Einsatz der Lochkartenmaschinen und der elektronischen Rechenanlagen. Aufgrund dieser betrieblichen Erfahrungen befassen sich Praktiker privater und öffentlicher Verwaltungen sowie Vertreter der Wissen schaft, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber in einer AWV-Arbeits gruppe mit den Fragen der automationsgerechten Lohnerrechnung, um eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Abzüge zu er reichen. Herr Professor Dr. August Marx, Wirtschaftshochschule Mannheim, erhielt auf Anregung eines Wirtschaftsverbandes den wissenschaft lichen Forschungsauftrag, die derzeitigen Schwierigkeiten zu unter suchen. Sein Bericht faßt die Untersuchungsergebnisse zusammen und zeigt, daß erhebliche Rationalisierungsmöglichkeiten auf diesem Ge biet noch ungenutzt sind. Die Reformvorschläge sollten daher die Gesetzgeber und die öffentlich-rechtlichen Institutionen veranlassen, die Belange der maschinellen Abrechnung im Rahmen einer koordi- 6 Vorwortnierten Gesetzgebung zu prüfen und zu berücksichtigen. Gleiches gilt für den Abschluß der Tarifverträge durch die Tarifpartner. Es ist zu erwarten, daß sich dadurch beträchtliche Erleichterungen in den pri vaten und öffentlichen Unternehmen ergeben.
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