Bernhard Nagel – författare
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First published in 1999, this volume evaluates the context, role and development of EWCs through eight case studies and asks whether EWCs will promote the Europeanisation of Industrial relations. The EWCs were the first European institution in the field of social policy and went far beyond simply requiring national implementation of a common framework. They were innovative in their requirements for a judicious blend of subsidiarity, shared responsibility and flexibility. This study represents the culmination of research carried out between September 1996 and September 1997 and sets out to anchor a number of qualitative case-studies in a systematic, nationally comparative approach.
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First published in 1999, this volume evaluates the context, role and development of EWCs through eight case studies and asks whether EWCs will promote the Europeanisation of Industrial relations. The EWCs were the first European institution in the field of social policy and went far beyond simply requiring national implementation of a common framework. They were innovative in their requirements for a judicious blend of subsidiarity, shared responsibility and flexibility. This study represents the culmination of research carried out between September 1996 and September 1997 and sets out to anchor a number of qualitative case-studies in a systematic, nationally comparative approach.
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Die Ausführungen zur Societas Europaea (SE) bilden den Schwerpunkt dieser Kommentierung. Die SE findet insbesondere in Deutschland vermehrt Zuspruch; nicht nur bei Großunternehmen, sondern auch in der mittelständischen Wirtschaft. Die Kommentierung der Bestimmungen des SEBG wird ergänzt durch Erläuterungen der spezifischen Regelungen im SCEBG und MgVG. Die Neuauflage berücksichtigt u.a. das FührposGleichberG und die AÜG-Reform 2017.
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Die Ausführungen zur Societas Europaea (SE) bilden den Schwerpunkt dieser Kommentierung. Die SE findet insbesondere in Deutschland vermehrt Zuspruch; nicht nur bei Großunternehmen, sondern auch in der mittelständischen Wirtschaft. Die Kommentierung der Bestimmungen des SEBG wird ergänzt durch Erläuterungen der spezifischen Regelungen im SCEBG und MgVG. Die Neuauflage berücksichtigt u.a. das FührposGleichberG und die AÜG-Reform 2017.
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Eine Analyse des SCEBG, des MgVG sowie der jeweiligen europäischen Rechtsvorschriften verdeutlicht die enge gesellschaftsrechtliche und beteiligungsrechtliche Verwandtschaft dieser Vorhaben mit der Societas Europaea (SE). Die am 8. Oktober 2001 verabschiedeten Regelungen zur SE, die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft und die Richtlinie zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer markieren einen Meilenstein in der Geschichte des europäischen Gesellschafts- und Arbeitsrechts, denn sie sind Vorbild und Grundlage der nachfolgenden Rechtsakte. Dementsprechend bilden die Ausführungen zur SE den Schwerpunkt der vorliegenden Kommentierung.
Die SE wird von der Praxis "angenommen", denn sie bietet eine Alternative zu den jeweiligen nationalen Gesellschaftsformen der Mitgliedstaaten. Sie trägt den organisatorischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen grenzüberschreitend tätiger Gesellschaften ebenso Rechnung wie den berechtigten Forderungen der Arbeitnehmer nach Mitgestaltung und Mitentscheidung an wirtschaftlichen Prozessen. Die SE findet insbesondere in Deutschland vermehrt Zuspruch; nicht nur bei Großunternehmen, sondern auch in der mittelständischen Wirtschaft. Ihre Akzeptanz liegt ganz wesentlich in der - im Vergleich zu nationalen Rechtsformen - größeren Gestaltungsfreiheit und Flexibilität.
Der Kommentar beleuchtet die Entstehungsgeschichte der SE, SCE und der Richtlinie über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften sowie der jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetze und schafft dadurch die Grundlage für ein richtiges Verständnis dieser Rechtsakte. Es folgt ein Überblick über die jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Regelungen. Die ausführliche Kommentierung der Bestimmungen des SEBG wird ergänzt durch Erläuterungen der spezifischen Regelungen im SCEBG und MgVG, die vom SE-Recht abweichen.