Cyrill P. Rigamonti – författare
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PDF, Tyska, 2020988 kr
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In welchen Konstellationen darf ein Arzt oder Apotheker lediglich das Originalpräparat und nicht auch ein Generikum benutzen, damit kein Patent verletzt wird? Dies ist eine äusserst praxisrelevante Frage. In der vorliegenden Arbeit wird – unter anderem zur Beantwortung dieser Frage – analysiert, wie ein Stoff für eine erste sowie für weitere medizinische Verwendungen (medizinische Indikationen) patentrechtlich geschützt werden kann. Zudem wird detailliert untersucht, welche konkreten Tathandlungen Patente auf medizinische Indikationen verletzen und wann eine Person als Teilnehmerin an einer Patentverletzung zu qualifizieren ist.Eine der Erkenntnisse des Autors ist, dass die Sondernormen des Patentrechts betreffend Arzneimittel keine Berechtigung haben. Deswegen legt er im letzten Teil der Dissertation einen Lösungsvorschlag de lege ferenda dar. Die Arbeit berücksichtigt neben dem schweizerischen auch das europäische Patentrecht systematisch.
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PDF, Tyska, 20201 058 kr
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"WingTsun" und "Rapunzel" – die Gemeinsamkeit dieser Zeichen ist nicht offensichtlich, liegt jedoch im Freihaltebedürfnis, das beiden als Begründung im Rahmen des Ausschlussgrunds des Gemeinguts zugrunde gelegt wird. Es ist heute die weitverbreitete Praxis, den Schutzausschluss von Zeichen des Gemeinguts entweder mit deren fehlenden Unterscheidungskraft und/oder mit einem Freihaltebedürfnis zu begründen. Während sich die fehlende Unterscheidungskraft mit Blick auf den Markenbegriff als Ausschlussgrund geradezu aufdrängt, ist dies beim Freihaltebedürfnis – also bei Zeichen, die im Interessen der Konkurrenten für den Wirtschaftsverkehr freizuhalten sind – nicht gleichermassen offensichtlich. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher, die in der Schweiz heute als selbstverständlich wahrgenommene Dualität detailliert zu untersuchen und kritisch zu hinterfragen, ob an dieser Zweiteilung festzuhalten oder es vielmehr zielführend ist, einzig auf die fehlende Unterscheidungskraft abzustellen.