Dorothea Magnus - Böcker
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Del 170 - Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht
Medizinische Forschung an Kindern
Rechtliche, ethische und rechtsvergleichende Aspekte der Arzneimittelforschung an Kindern
Häftad, Tyska, 2006
1 155 kr
Tillfälligt slut
Dorothea Magnus untersucht die Arzneimittelforschung an Minderjährigen aus rechtlicher, medizinischer, ethischer und rechtsvergleichender Sicht. Sie entwickelt praxisgerechte Vorschläge, ob und wie medizinische Forschung an Kindern durchgeführt werden kann und sollte, ohne einerseits die Kinder in klinischen Studien unvertretbar zu belasten, aber andererseits die Gruppe der Kinder nicht vom medizinischen Fortschritt auszuschließen. Die Relevanz des Themas zeigt sich deutlich in der Praxis. Nur etwa 20 % der Arzneimittel auf dem Markt sind an Kindern getestet und für pädiatrische Indikationen zugelassen worden. Der Gebrauch über die Zulassung hinaus (off-label-use) ist die Folge davon. Die Umsetzung der Richtlinie der EU 2001/20/EG Mitte 2004 hat dieser Situation und der Notwendigkeit klinischer Studien an Kindern in vorsichtigem Umfang Rechnung getragen und zu einer Neufassung des Arzneimittelgesetzes (AMG) geführt. Im Vergleich zu Deutschland haben die US-Regelungen des Modernization Acts von 1997 und der Best Pharmaceuticals for Children Act von 2002 ein komplexes Anreizsystem für Arzneimittelhersteller geschaffen, nach dem insbesondere der Patentschutz verlängert wird, wenn das Arzneimittel auch für den Einsatz in der Kinderheilkunde klinisch getestet und seine Verwendung wissenschaftlich abgesichert wird. Das hat zu einer vermehrten Erprobung von Arzneimitteln in der Kinderheilkunde geführt, die auch in Deutschland anzustreben ist.
2 471 kr
Tillfälligt slut
Die Patientenautonomie hat sowohl im Strafrecht als auch in der medizinischen Praxis eine existenzielle Bedeutung. An ihr bemisst sich, ob ein ärztlicher Eingriff erlaubt oder rechtswidrig ist. Die Patientenautonomie entscheidet bei ärztlichen Heileingriffen, in Situationen am Ende des Lebens, in Fällen der Zwangsbehandlungen, der nichttherapeutischen Behandlungen und anderen Bereichen über die Strafbarkeit des Arztes und das weitere Schicksal des Patienten. Dabei zeigt sich, dass die bisherige Legitimationsfigur der Einwilligung nach Aufklärung, die stellvertretend für die Selbstbestimmung verwendet wird, der Vielgestaltigkeit der Situationen nicht ausreichend Rechnung trägt. Dorothea Magnus entwickelt daher ein eigenes Konzept zur Patientenautonomie, das aus ethischer Sicht tragfähig, für die medizinische Praxis brauchbar und für das Strafrecht einsetzbar ist.