Friederike Dorn - Böcker
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Corporate Governance nach der Finanz- und Wirtschaftskrise
Vorbilder und Ziele eines modernen Wirtschaftsrechts
Inbunden, Tyska, 2011
1 605 kr
Tillfälligt slut
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat Schwächen der Corporate Governance offengelegt. Nach der Überwindung der Krise gilt es, die Vorbilder und Ziele eines modernen Wirtschaftsrechts neu zu bestimmen. Zu diesem Zweck haben die Juristen des Cusanuswerks führende Stimmen der Corporate Governance aus Wissenschaft und Praxis zu einer Tagung in Bonn vom 29. Oktober bis zum 1. November 2010 eingeladen. Behandelt wurden nicht nur die klassischen Fragen der Corporate Governance, etwa die Trennung von Eigentum und Leitungsmacht. Der Bogen wurde weiter gespannt: von den Grundsatzfragen, über den Wettbewerb der Rechtsordnungen, Unternehmensübernahmen, Stellung der Wirtschaftsprüfer, Managementverantwortung und -entlohnung, Professionalisierung des Aufsichtsrats, Darlehensverbriefungen bis hin zur Banken- und Unternehmenssanierung.
Del 20 - Heidelberger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen
Das Ausschlagungsrecht in der Insolvenz
Rechtsvergleichende Reformüberlegungen unter Berücksichtigung des französischen und niederländischen Rechts
Inbunden, Tyska, 2020
2 011 kr
Tillfälligt slut
Erbschaften und Vermächtnisse des Insolvenzschuldners stellen für die Gläubiger häufig die einzige Möglichkeit dar, eine nennenswerte Befriedigungsquote zu erhalten. In Deutschland ist der Schuldner jedoch sowohl im Insolvenz- als auch im Restschuldbefreiungsverfahren frei, die Erbschaft oder das Vermächtnis auszuschlagen. Damit geht das deutsche Insolvenzrecht in Europa einen Sonderweg. In der Gegenüberstellung mit dem französischen und dem niederländischen Recht überprüft Friederike Dorn den derzeitigen deutschen Ansatz auf seine Tragfähigkeit und entwickelt einen konkreten Reformvorschlag. In Anlehnung an das französische Recht schlägt sie vor, dem Insolvenzverwalter künftig die Anfechtung der Ausschlagung zu ermöglichen. Für das Restschuldbefreiungsverfahren spricht sie sich für die Einführung einer Annahmeobliegenheit des Schuldners aus.