Hans-Josef Lütke – författare
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Der neue Heidelberger Kommentar zum Geschäftsgeheimnisgesetz und dem bald in Kraft tretenden Hinweisgeberschutzgesetz beleuchtet umfassend alle Fragestellungen, die sich aus dem zwischen beiden Gesetzen entstehenden Spannungsfeld ergeben.Der grundrechtlich fundierte Schutz von Geschäftsgeheimnissen und deren Inhabern kollidiert mit dem Interesse der Allgemeinheit an der Aufdeckung von Verstößen in Unternehmen und staatlichen Organisationen. Um "redliche" Hinweisgeber (Whistleblower) zu schützen, hat die EU 2019 in einer Richtlinie Mindeststandards formuliert, die jetzt in nationales Recht umgesetzt werden (HinSchG). Demgegenüber steht das ebenfalls auf EU-Recht beruhende Geschäftsgeheimnisgesetz, welches der Wahrung von schützenswertem Know-how dient (GeschGehG).Systematisch und vergleichend erfolgt in diesem Kommentar zunächst eine Einbeziehung von Ansprüchen aus PatG, UWG, UrhG, GebrMG, DesignG, MarkenG und SortSchG, um Auslegungsmaßstäbe und -kriterien für das GeschGehG aufzuzeigen. Je ein eigener prozessualer Teil ist den Fragen der Rechtsdurchsetzung bzw. -verteidigung von Antragsfassung bis Vollstreckung gewidmet.Bei der Erläuterung des Hinweisgeberschutzes stehen der verfahrensrechtliche Rahmen für Meldungen, das Verhältnis der Meldekanäle zueinander sowie persönliche und sachliche Reichweite des Schutzes von Hinweisgebern und Hilfspersonen im Vordergrund. Ein weiterer praxisrelevanter Schwerpunkt liegt in einer Betrachtung der Verknüpfungsmöglichkeiten des allgemeinen Systems mit bereits bestehenden bereichsspezifischen Melde- und Beschwerdeverfahren. Zudem wird erörtert, an welchen Stellen sich wegen Mängeln bei der Umsetzung sowie bei Wertungs- und Normwidersprüchen auch auf EU-Ebene Vorlagen zum EuGH aufdrängen.Zum richtigen Umgang mit Geschäftsgeheimnissen und Whistleblowing erscheint zeitgleich zum Kommentar ein Leitfaden für den geschäftlichen Alltag.
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Geschäftsgeheimnisgesetz und Hinweisgeberschutzgesetz – die beiden zur Umsetzung von EU-Richtlinien erlassenen Gesetze dienen dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und deren Inhabern bzw. dem Schutz von hinweisgebenden Personen (Whistleblowern) vor Repressalien.Gerade weil der nationale Gesetzgeber die europäischen Vorgaben nicht 1 zu 1 in deutsches Recht übernommen, sondern teils erweitert und zudem mit dem nationalen Privat- und Verwaltungsrecht verknüpft hat, müssen Unternehmen, aber auch andere Organisationen jetzt rasch tätig werden. Dies vor allem deshalb, um sich vor Straf- und Bußgeldsanktionen, die bei einer unvollständigen oder fehlerhaften Umsetzung drohen, zu schützen und um damit einhergehende Risiken aus der irreversiblen Preisgabe von geheimen Informationen zu minimieren. Es ist nicht nur untersagt, "redliche" Hinweisgeber mit Nachteilen für ihr Verhalten zu belegen, sondern es müssen für Meldungen über Verstöße Meldekanäle eröffnet und Vorkehrungen hierzu getroffen werden.Für eine angemessene Verringerung des Spannungsfeldes zwischen Geheimnis- und Hinweisgeberschutz muss jede Organisation durch geeignete interne Maßnahmen sorgen. Insgesamt hat der Gesetzgeber mit beiden Gesetzen für Unternehmen wie für andere Organisationen weitere administrative Daueraufgaben geschaffen. Der Leitfaden will den rechtlichen Rahmen abstecken und Optionen aufzeigen, wie Anwender die Anforderungen erfüllen können.Die zahlreichen und vielfältigen Details werden vertieft durch einen zeitgleich erscheinenden Kommentar beider Gesetze in einem Band.