Heimo Reinitzer – författare
Tapetum Concordiae
Peter Heymans Bildteppich für Philipp I. von Pommern und die Tradition der von Mose getragenen Kanzeln
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Das Pommersche Landesmuseum in Greifswald zeigt seit seiner Errichtung 2005 einen ca. 30 m² großen Bildteppich Peter Heymans aus dem Jahr 1554, der sich seit 1684 im Eigentum und seit 1707 auch im Besitz der heutigen Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald befindet. Der Wandteppich zeigt Mitglieder des sächsischen Fürsten- und Herzog-, sowie pommerschen Herzoghauses und stellt zudem den auf den Gekreuzigten weisenden Luther sowie Melanchthon und Bugenhagen dar. Die vorliegende Studie interpretiert die Tapete als Zeugnis politischer Ikonographie und ordnet sie in die Kontroverse zwischen „wahren“ Lutheranern und Philippisten, zwischen Halle und Wittenberg, zwischen Johann Friedrich I. von Sachsen und Philipp I. von Pommern-Wolgast ein. Im Zentrum der Deutung stehen Luther als Johannes der Täufer, die aus dem Teppich herausgeschnittene Taufe Jesu und Mose mit den Gesetzestafeln, der zur Trägerfigur von Kanzeln in der evangelisch-lutherischen Bildtradition wird. Diese wird durch eine umfangreiche Materialsammlung und zahlreiche Abbildungen dokumentiert.
Deutschland und Europa: Wächst zusammen, was zusammen gehört?
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Die kaum 1800 Verse umfassende Geschichte vom Ritter Mauritius von Craûn und der Gräfin von Beamunt erzählt die wechselvolle Geschichte der Ritterschaft in Griechenland, Rom und im Frankenreich, wo es unter Karl dem Großen zur Blüte gelangte. Mauritius bindet seine ritterlichen Taten an den Lohn einer verheirateten Frau, die sich ihm klandestin verspricht. Der rechtlich ungültige Vertrag scheitert: Mauritius, ermüdet von allzu großen Heldentaten, schläft neben dem überdimensionierten Bett ein. Die Gräfin kündigt den Vertrag, auf dessen Erfüllung Mauritius besteht: Blutverschmiert, halb bekleidet, stürzt er wie ein wildes Tier ins eheliche Schlafgemach der Gräfin, deren Gemahl ängstlich in Ohnmacht fällt und Platz macht für die Lohnerfüllung nach vollbrachter Leistung. Der Beischlaf, rechtlicher Vollzug einer Ehe, bindet hier nicht, sondern trennt die Vertragspartner auf immer. Während Mauritius sich auch weiterhin des öffentlichen Ansehens erfreut, bleibt die Gräfin vereinsamt zurück im Bewußtsein, falsch gehandelt zu haben. Worin der grundsätzliche Fehler, nicht ihr Fehler, liegt, bleibt unausgesprochen: in der Bindung ritterlicher Leistung an Liebeslohn. Der Vertrag ist unrecht, die ritterlichen Taten sind maßlos, der Liebeslohn ein Gewaltakt. Der öffentliche Beifall gilt einem Rittertum, das seine moralische Berechtigung verloren hat.
Die um 1200 entstandene Erzählung eines rheinfränkisch/mitteldeutschen Autors fußt auf einer lateinischen oder altfranzösischen Quelle, die unbekannt ist. Erhalten ist nur ein altfranzösisches Fablel, das den Kern der Erzählung ähnlich wiedergibt, dem die weltgeschichtliche Einordnung wie der Erzählskopos fremd sind. Der nur im Ambraser Heldenbuch (Anfang 16. Jahrhundert) tradierte mittelhochdeutsche Text wird in einer möglichst überlieferungsnahen, aber dem mittelhochdeutschen Lautstand um 1200 angeglichenen Version wiedergegeben, wobei die Abweichungen von der Handschrift ebenso verzeichnet werden wie die abweichenden Lesungen der bisherigen 10 Ausgaben von Maßmann, Haupt, Schröder und Pretzel. Das Fablel wird nach der neuesten kritischen Ausgabe abgedruckt und mit einer Übersetzung ins Neuhochdeutsche versehen.
Mauritius von Craûn
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Metamorphosen Der Bibel
Beitraege Zur Tagung 'Wirkungsgeschichte Der Bibel Im Deutschsprachigen Mittelalter' Vom 4. Bis 6. September 2000 in Der Bibliothek Des Bischoeflichen Priesterseminars Trier
1 335 kr
Tillfälligt slut