Julia Vorlander – författare
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PDF, Tyska, 20243 902 kr
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Kommentierung des zentralen Regelwerks für UnternehmensübernahmenDas Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) ist das zentrale Regelwerk für bestimmte Formen von Unternehmensübernahmen. Es spielt in der gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Beratungspraxis sowie bei Mergers and Acquisitions (M&A) eine herausragende Rolle.Berücksichtigung zahlreicher GesetzesänderungenDie vierte Auflage dieses großen Standardwerks enthält neben umfassenden Erläuterungen des WpÜG wiederum eine Kommentierung der besonders praxisrelevanten WpÜG-Angebotsverordnung. Neben diversen kleinteiligen Gesetzesänderungen sind vor allem die Änderungen durch das ZuFinG hervorzuheben, die u.a. neben der Anpassung des Fristenregimes eine weitgehende Digitalisierung des Anmeldeverfahrens mit sich bringen.Besondere Bedeutung haben daneben die einschlägige übernahmerechtliche Rechtsprechung, die aufsichtliche Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die vielfältigen rechtspraktischen Fragen bei Vorbereitung und Durchführung einer Übernahme - sei es aus Sicht des Bieters oder der Zielgesellschaft. All diesen Anforderungen wird das Werk mit seinem großartigen Herausgeber- und Autorenteam und deren praktisch erprobten, vorausschauenden und meinungsbildenden Kommentierungen gerecht.
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Ab dem 1. Januar 2020 tritt die Neuregelung des § 136 Abs. 4 StPO in Kraft, die unter anderem erstmals die Videodokumentation der ersten Beschuldigtenvernehmung bei vorsätzlichen Tötungsdelikten verbindlich statuiert. Die Verfasserin stellt die Novellierung in ihren unterschiedlichen Facetten dar und arbeitet Handhabung und Auslegung der Norm sowohl im Vor- als auch im Hauptverfahren bis hin zur Revisionsinstanz heraus. Vor dem Hintergrund des Gebots einer effektiven Verteidigung wird besonderes Augenmerk auf die verfassungsrechtliche Problematik des verbindlichen Aufzeichnungsgebotes bei Aussageunwilligkeit vor laufender Kamera gelegt sowie ein nuanciertes Fehlerfolgengefüge bei Verletzung der Dokumentationspflicht seitens der Verhörsperson entworfen. Dabei werden namentlich die Verwertbarkeit der fehlerhaft gewonnenen Ergebnisse und eine mögliche Umkehr der Feststellungslast thematisiert.