Lutz Schmidt – författare
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PDF, Tyska, 2013582 kr
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PDF, Tyska, 2015478 kr
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Aufgrund der Globalisierung der Wirtschaft steigt der Bedarf an einer qualifizierten Aus- und Weiterbildung im Bereich der internationalen Besteuerung stetig an. Häufig fällt der Einstieg schwer, da bei vielen Fragestellungen unterschiedliche Rechtsnormen zusammenwirken. Das neue Lehrbuch setzt allgemeine steuerliche Grundkenntnisse voraus. Es verschafft auf dieser Basis zunächst einen systematischen und betriebswirtschaftlich orientierten Einstieg in die überaus komplexe Materie der internationalen betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Dabei werden sowohl "Inbound-Aktivitäten" (Aktivitäten vom Ausland nach Deutschland hinein) als auch "Outbound-Aktivitäten" (Aktivitäten aus Deutsch land in das Ausland heraus) analysiert, so dass beide Blickrichtungen von Investoren abgedeckt sind. Anschießend wird dieses "Handwerkszeug" auf wichtige Fragen der Steuerplanung wie Verrechnungspreise und Gewinnausweis, Steuerbelastungsvergleiche von Standorten oder Rechtsformwahl und Vertriebsstruktur angewendet. Didaktisch fördern eine Vielzahl von Abbildungen, Beispielen und Beispielsrechnungen das Verständnis des Lesers. Besonderer Wert wurde ebenfalls auf eine systematische, verständliche und ökonomisch fundierte Darstellung gelegt. Die Erfahrung der Autoren zeigt, dass sich komplexe Regelungsbereiche mit graphischer Unterstützung und auf der Basis eines soliden und geordneten Wissensfundaments leichter "erfassen" lassen als durch eine bloße verbale Aneinanderreihung von Detailwissen. Das Konzept beruht auf langjährigen Veranstaltungen zur Ausbildung an der Universität Bayreuth sowie der TU Chemnitz und zur Weiterbildung für verschiedene Organisationen (z.B. Institut der Wirtschaftsprüfer, Euroforum). Das Buch wendet sich an alle, die sich in Studium, Examensvorbereitung und Berufs praxis mit grenzüberschreitenden Steuerfragen beschäftigen und sich daher in diese Rechtsmaterie vertiefen möchten.
Häftad, Tyska, 2003
580 kr
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Das Gabler Kompakt-Lexikon Internationales Steuerrecht definiert mehr als 500 Fachbegriffe. Einfach und veständlich werden die Grundlagen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung sowie die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts erklärt. Damit ist das Lexikon ein hervorragendes Nachschlagewerk für alle, die sich mit steuerrechtlichen Fragen auseinander setzen.
528 kr
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Aufgrund der Globalisierung der Wirtschaft steigt der Bedarf an einer qualifizierten Aus- und Weiterbildung im Bereich der internationalen Besteuerung stetig an.
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PDF, Tyska, 2013506 kr
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Rechnungslegung von Unternehmen wird durch Ressourcenknappheit, Unsicherheit und Arbeitsteiligkeit des Wirtschaftens erzwungen. Die geltende Rechtsordnung fordert im Handelsrecht eine Rechnungslegung vor sich selbst und gegenüber den an der Unternehmung teilnehmenden schutzwürdigen Personen - insbesondere den Gläubigern und Eigentümern, das Steuerrecht statuiert die Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Zwangsteilhaber Fiskus. Es stellt sich die Frage, ob Rech nungslegung gegenüber privaten Unternehmensteilnehmern grundsätzlich in gleicher Weise erfolgen kann oder muß wie gegenüber dem Steuergläubiger. Die Geschichte der Rechnungslegung wie auch ein Blick über die Grenzen liefern unterschiedliche Antworten auf diese Grundsatzfrage. Historisch ist diese in Deutschland vor über 100 Jahren eher zufällig entschieden worden, als es der Kauf mannschaft opportun erschien, für Zwecke der Besteuerung statt der bis dahin anzuwendenden Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die vom Handelsrecht bereits angewandte Bilanz zugrundezulegen. Dies war die Geburtsstunde der Maßgeblich keit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz und der Beginn einer nunmehr über 1- jährigen Entwicklung, die durch wechselseitige Einflußnahmen der Rechenwerke und durch immer wieder aufflammende Grundsatzdiskussionen gekennzeichnet ist. Kontrovers wird diskutiert, ob das gegenwärtig zugrundegelegte Rechenwerk "Bilanz" überhaupt ein zweckmäßiges Rechnungslegungsinstrument sei, umstritten ist, ob dieses Rechenwerk gegenüber privaten Rechnungslegungsadressaten und dem Fiskus grundsätzlich gleich oder unterschiedlich zu gestalten sei. Befürworter einer Einheitsbilanz und Verfechter eigenständiger Handels- und Steuerbilanzen stehen sich kaum versöhnbar gegenüber. Auch wenn sich derGesetzgeber im Rahmen der Rechnungslegungsreform durch das Bilanzrichtliniengesetz 1985 klar für die Bei behaltung des Maßgeblichkeitsprinzips entschieden hat, hat die Diskussion kaum an Schärfe verloren: Die Zukunft des Maßgeblichkeitsprinzips erscheint noch kei nesfalls gesichert.
Häftad, Tyska, 1994
519 kr
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Rechnungslegung von Unternehmen wird durch Ressourcenknappheit, Unsicherheit und Arbeitsteiligkeit des Wirtschaftens erzwungen. Die geltende Rechtsordnung fordert im Handelsrecht eine Rechnungslegung vor sich selbst und gegenüber den an der Unternehmung teilnehmenden schutzwürdigen Personen - insbesondere den Gläubigern und Eigentümern, das Steuerrecht statuiert die Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Zwangsteilhaber Fiskus. Es stellt sich die Frage, ob Rech nungslegung gegenüber privaten Unternehmensteilnehmern grundsätzlich in gleicher Weise erfolgen kann oder muß wie gegenüber dem Steuergläubiger. Die Geschichte der Rechnungslegung wie auch ein Blick über die Grenzen liefern unterschiedliche Antworten auf diese Grundsatzfrage. Historisch ist diese in Deutschland vor über 100 Jahren eher zufällig entschieden worden, als es der Kauf mannschaft opportun erschien, für Zwecke der Besteuerung statt der bis dahin anzuwendenden Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die vom Handelsrecht bereits angewandte Bilanz zugrundezulegen. Dies war die Geburtsstunde der Maßgeblich keit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz und der Beginn einer nunmehr über 1- jährigen Entwicklung, die durch wechselseitige Einflußnahmen der Rechenwerke und durch immer wieder aufflammende Grundsatzdiskussionen gekennzeichnet ist. Kontrovers wird diskutiert, ob das gegenwärtig zugrundegelegte Rechenwerk "Bilanz" überhaupt ein zweckmäßiges Rechnungslegungsinstrument sei, umstritten ist, ob dieses Rechenwerk gegenüber privaten Rechnungslegungsadressaten und dem Fiskus grundsätzlich gleich oder unterschiedlich zu gestalten sei. Befürworter einer Einheitsbilanz und Verfechter eigenständiger Handels- und Steuerbilanzen stehen sich kaum versöhnbar gegenüber. Auch wenn sich derGesetzgeber im Rahmen der Rechnungslegungsreform durch das Bilanzrichtliniengesetz 1985 klar für die Bei behaltung des Maßgeblichkeitsprinzips entschieden hat, hat die Diskussion kaum an Schärfe verloren: Die Zukunft des Maßgeblichkeitsprinzips erscheint noch kei nesfalls gesichert.