Die Neuauflage des Kommentars, der ebenso wie das bayerische Denkmalschutzgesetz im Jahr 2023 auf 50 Jahre Bestehen zuruckblicken kann, berucksichtigt die jungsten Anderungen des Gesetzes im Bereich der Zulassung von Anlagen zur Erzeugung "e;erneuerbarer Energien"e; sowie die Neuregelungen im Bereich der Bodendenkmalpflege (Schatzregal, Sondenganger, Veranlasserprinzip). Aktuelle Problemstellungen und die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung aus Bayern und anderen Landern werden berucksichtigt. Auch die neue Auflage ist nicht zuletzt aufgrund der beigegebenen Materialen wieder durch Praxistauglichkeit und Detailscharfe gekennzeichnet. Das Werk richtet sich an alle mit dem Gesetz befassten Stadte und Gemeinden, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwalte, Richter, Denkmalpfleger und Restauratoren.
Ziel dieser Studie ist es, zu untersuchen, wie ein unionsrechtlicher Begriff von Regionen und deren Gesetzgebungsbefugnissen aussehen könnte. Für dieses Thema gibt es gute Gründe. Seit einigen Jahren nimmt in der EU der Konsens zur Integration wahrnehmbar ab. Bedenklich ist, wie derzeit Destabilisierungstendenzen die europäischen Völker verunsichern, ihr Rechtssystem verändern und Staaten von der Union entfernen. Die zunehmend heterogenere europäische Gesellschaft wird einen neuen Konsens finden müssen, wie sie ihr Zusammenleben regelt, wenn sie in einer Union zusammenbleiben möchte. Dabei spielt neben der wachsenden Individualisierung das Bedürfnis nach Identität als neuer "Gemeinsinn" eine wichtige Rolle. Diese Tendenz betrifft ganz wesentlich die gesetzgebenden Regionen in Europa. Die Verbindung von Individual- und Gemeinschaftsinteresse beginnt mit im Regionalen verankerten Themen. Zur Zukunft des Regionalen in Europa sucht diese Studie Antworten zu finden.