Melanie Epe – författare
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PDF, Tyska, 2020686 kr
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Betroffene müssen schnell handeln, um ihre Interessen gegen überschießende staatliche Anordnungen durchzusetzen oder Schadenersatzansprüche geltend machen zu können.Während der bestehenden Pandemiesituation kommt es zum Gesundheitsschutz, aber auch zur Entlastung der Kapazitäten im Gesundheitswesen, der Wahrung wirtschaftlicher Interessen und der Aufrechterhaltung öffentlicher Einrichtungen häufig auf schnelles Handeln der Verwaltung an. Nicht immer werden jedoch die erforderlichen Interessensabwägungen mit der notwendigen Sorgfalt vorgenommen, wodurch neben individuellen Freiheitsrechten häufig Nutzungsmöglichkeiten des Eigentums, aber auch die Berufsausübungsfreiheit und der eingerichtete Gewerbebetrieb betroffen sein können.Das neue Werk- erläutert die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen, stellt die in Frage kommenden enteignenden und enteignungsgleichen Eingriffe sowie Aufopferungsansprüche dar und behandelt europarechtliche und spezialgesetzliche Ansprüche- greift die Rechtsgrundlagen der Eindämmungsverordnungen der Länder auf und beleuchtet die Maßnahmen rund um Betriebsschließungen, Maskenpflicht, Kontaktverbote, Quarantänepflichten u.a.- stellt ausführlich Entschädigungsregelungen der Staatshaftung angewandt auf die COVID-19-Maßnahmen und ihre prozessuale Durchsetzung dar.Die AutorenMelanie Epe, LL.B., M.A.; RA Dr. Dennis Geissler; Justiziarin Mag. iur. Marie-Christine Heuer; RAuN Dr. Pierre Plottek, FAErbR; Dr. Benedikt M. Quarch, LL.B., M.A., Paul Reuter
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PDF, Tyska, 20221 171 kr
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Das Konzept des Gefährdungsschadens gehört seit mindestens 130 Jahren zum festen strafrechtlichen Repertoire. Allerdings ist bis heute nicht eindeutig geklärt, wo die Grenze zwischen vermögensrelevanten und -irrelevanten Gefährdungen verläuft. Im Gegensatz zu den bisherigen sachverhalts- und deliktsbezogenen Fallgruppen bildet Melanie Epe daher zehn induktiv-dogmatische Fallgruppen auf Basis aller in der Standardliteratur publizierten 382 Entscheidungen des Reichsgerichts, des BGH und der Obergerichte. Die Leistungsfähigkeit der Fallgruppen ist, dass diese die Figur des Gefährdungsschadens in der Praxis greifbarer machen. Denn es wird an dogmatische, wirtschaftliche Besonderheiten für die Begründung des Gefährdungsschadens angeknüpft.