Mohamad El-Ghazi - Böcker
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Del 100 - Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht
Die Zuordnung von Gesetzesverletzungen zu Sach- und Verfahrensrüge in der strafprozessualen Revision
Häftad, Tyska, 2014
1 472 kr
Tillfälligt slut
Da das deutsche Strafverfahrensrecht eine allgemeine Sach-, jedoch keine allgemeine Verfahrensrüge kennt, bedeutet die Zuordnung einer Gesetzesverletzung zum Verfahrensrecht eine erhebliche Mehrbelastung für den Revisionsführer. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO legt ihm auf, in seiner Revisionsbegründungsschrift die Tatsachen zu benennen, die den Verfahrensmangel enthalten. Diesem normativen Verlangen gerecht zu werden, erweist sich für viele Revisionsführer als eine außerordentlich große Herausforderung. Die Frage nach der Abgrenzung zwischen den Anwendungsbereichen von Sach- und Verfahrensrüge besitzt damit eine erhebliche Praxisrelevanz.Dennoch ist es Wissenschaft und Praxis bislang nicht gelungen, eine dogmatisch saubere Formel zur Distinktion zwischen den beiden Rügekategorien zu benennen. Vielmehr begnügt man sich heute weitestgehend damit, dem Anwendungsbereich der Verfahrensrüge die Regelungen zu unterstellen, die "bestimmen, auf welchem Wege der Richter zur Urteilsfindung berufen und gelangt ist". Sowohl die fehlende dogmatische Verankerung als auch die Unbestimmtheit dieser tradierten Formel geben Anlass dazu, sich auf die Suche nach einem alternativen Lösungsansatz zu begeben, welcher der praktischen Bedeutung der Abgrenzungsfrage auch in dogmatischer Hinsicht gerecht wird.
Del 20 - Jus Poenale
Revision der Konkurrenzlehre
Unrechts- und Schulddivergenzen zwischen Ideal- und Realkonkurrenz
Inbunden, Tyska, 2020
2 312 kr
Tillfälligt slut
Mohamad El-Ghazi befasst sich mit der materiellen Konkurrenzlehre, insbesondere mit der im deutschen Strafrecht vorherrschenden Dichotomie zwischen Ideal- und Realkonkurrenz. Er hinterfragt sowohl die dogmengeschichtliche Herleitung dieser Figuren als auch die Berechtigung der hiermit verbundenen Konsequenzen bei der Rechtsfolgenzusammenführung. Wodurch ist es zu rechtfertigen, dass bei der Verwirklichung mehrerer Straftatbestände durch eine singuläre Handlung im konkurrenzrechtlichen Sinne das Absorptionsprinzip gilt, während bei mehreren Handlungen das Asperationsprinzip Platz greifen soll? Diese Differenzierung bedarf unter der Geltung des Schuld- und Gleichheitsgrundsatzes einer Rechtfertigung. Soweit ein Differenzierungsgrund benannt werden kann, muss die gesamte echte Konkurrenzlehre inhaltlich an diesem Grund ausgerichtet werden.
2 207 kr
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