Oskar Anweiler - Böcker
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Der deutschen Pädagogik wird nicht gedient mit oberflächlicher Polemik, aber eine gründliche, auf umfassender Sachkenntnis beruhende wissenschaftliche Diskussion, die keineswegs vor politischen Tatsachen und prinzipiellen ideologischen Gegensätzen zurückschrecken darf, halten wir für unbedingt notwendig. (Päd, 12.Jg., 1957, H. 1, S. 4) Diese vor über dreißig Jahren in der DDR-Zeitschrift "Pädagogik" getroffene Fest stellung hat nichts an Aktualität eingebüßt. Sie kennzeichnet auch die Position des Ver fassers. Leider finden die erwünschten wissenschaftlichen Diskussionen immer noch zu selten im direkten Gespräch oder im öffentlichen Meinungsaustausch statt. Dort, wo sie wieder beginnen, müssen sie tatsächlich auf umfassender Sachkenntnis beruhen und dürfen nichts beschönigen oder verschweigen. Dialogbereitschaft setzt die Maßstäbe wissenschaftlicher Erkenntnis voraus und nicht außer Kraft. Die hier vorgelegte Darstellung der Schulpolitik und des Schulsystems in der Deut schen Demokratischen Republik wendet sich nicht in erster Linie an die Spezialisten der Bildungsgeschichte, der Vergleichenden Erziehungswissenschaft oder der DDR Forschung, sondern an Leser, besonders auch an Studenten, denen der Gegenstand erst erschlossen werden soll. Die Ergebnisse der Forschung wurden verarbeitet mit dem Ziel, grundlegende Informationen über die wichtigsten Sachverhalte mit einer Problemanalyse zu verbinden. Die seit über zwanzig Jahren zu diesem Thema in Vorle sungen und Seminaren gewonnenen Erfahrungen und Anregungen sowie Resultate eige ner früherer Untersuchungen sind ebenfalls darin eingegangen. Ich danke der Stiftung Volkswagenwerk, daß sie es durch die Gewährung eines Aka demiestipendiums ermöglicht hat, die Arbeiten an demBuchmanuskript abzuschließen und die Drucklegung unterstützt hat.
Wissenschaftliches Interesse und politische Verantwortung: Dimensionen vergleichender Bildungsforschung
Ausgewählte Schriften 1967–1989
Häftad, Tyska, 1990
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Bildungspolitik in Deutschland 1945–1990
Ein historisch-vergleichender Quellenband
Häftad, Tyska, 1992
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sonderpädagogischer Maßnahmen durch Beratungsstellen oder Schulen entscheiden unter Beachtung fachmedizinischer und psychologischer Gutachten Sonderpädago gen. Über die Aufnahme in Kliniken, Krankenhäuser, Heilstätten oder Sanatorien mit Sonderschulen oder Sonderschulklassen entscheiden Fachärzte. [ ... ] (7) Die allgemeine Schulpflicht für wesentlich physisch oder psychisch geschädigte Kinder besteht entsprechend den [ ... ] - Schulpflichtbestimmungen - vom beginnen den 7. Lebensjahr an und gilt als erfüllt, wenn die dort genannten Bedingungen er reicht sind. (8) Geschädigte Vorschulkinder können vom 3. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht in Vorschulteilen aufgenommen werden. [ ... ] Quelle: GB11969, Teil II, S. 36-40. 2.3.2 Empfehlung zur Ordnung des Sonderschulwesens Aus dem Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 16. März 1972 1. Allgemeine Richtlinien 1.1 Aufgabe der Sonderschulen Die Sonderschulen sollen das Recht des behinderten Menschen auf eine seiner Be gabung und Eigenart entsprechenden Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie sind Stätten der Habilitation und Rehabilitation in Familie, Wirtschaft und Gesell schaft. Eine der individuellen Eigenart der Schüler gemäße Bildung soll sie zu sozialer und beruflicher Eingliederung führen und ihnen zu einem erfüllten Leben verhelfen. In die Sonderschule werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die infolge einer Schädigung in ihrer Entwicklung und in ihrem Lernen so beeinträchtigt sind, daß sie in den allgemeinen Schulen nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können. Besondere Aufgabe der Sonderschulen ist es, den Kindern und Jugendlichen rechtzeitig zu helfen, Vertrauen zu sich und ihren Leistungsmöglichkeiten zu gewin nen.