Rolf Dietrich Herzberg – författare
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Inbunden, Tyska, 1972
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PDF, Tyska, 20131 618 kr
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Del 55 - Neue Kölner Rechtswissenschaftliche Abhandlungen
Mittelbare Täterschaft Bei Rechtmäßig Oder Unverboten Handelndem Werkzeug
Inbunden, Tyska, 1967
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PDF, Tyska, 20111 229 kr
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PDF, Tyska, 2013582 kr
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Häftad, Tyska, 1999
582 kr
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Das Buch will denen, die das Jurastudium in Betracht ziehen, die Entscheidung erleichtern und sie nach positiver Entscheidung mit umfassend-gründlichen Informationen durch die ganze Ausbildung hindurch begleiten. Es sagt ihnen alles, was sie beachten müssen, damit sie ihren Studienplatz finden, Studium und Referendarzeit erfogreich gestalten und beide Staatsexamina meistern. So kann man etwa nachlesen, was beim Besuch der Vorlesungen wichtig ist, wie man sich später auf das Examen vorbereitet und worauf es bei Hausarbeiten, Klausuren und in der mündlichen Prüfung ankommt. Auch den Fachhochschulstudiengängen mit rechtlichen Inhalten, insbesondere der Rechtspflegerausbildung, ist ein Beitrag gewidmet.Die insgesamt 19 Autoren üben, inner- und außerhalb der Universität, ganz unterschiedliche Berufe aus. Auch Studierende sind beteiligt. Mit dieser Aufteilung wollten die Herausgeber erreichen, daß wirkliche Fachleute das jeweilige Thema behandeln und daß manches Wichtiges, etwa die Examensvorbereitung, aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet wird. Das ist ein bedeutender Vorzug dieses Gemeinschaftswerkes.
Häftad, Tyska, 2010
451 kr
Tillfälligt slut
Rolf Dietrich Herzberg begründet im ersten Teil seine deterministische Überzeugung. Wie alles in der Welt, was verursachen kann, ist auch der Mensch dem Kausalitätsgesetz unterworfen. Kein Mensch kann sich anders entscheiden und anders handeln, als er es tatsächlich tut. Für diese Erkenntnis sind neue Beobachtungen der Hirnforschung ohne Belang. Der Mensch hat die Freiheit, sich so zu entscheiden, wie er sich entscheidet, und so zu handeln, wie er handelt. Sein Charakter und die Motivationslage machen ihm das eine Wollen unmöglich und geben ihm in die andere Richtung freie Bahn, einen Willen zu bilden. Diese vom Autor sog. "kleine Willensfreiheit" ist es, was dem Menschen das vielberufene Gefühl der Freiheit verschafft. Der zweite Teil bestätigt die Überzeugung, dass das Fehlen von Wahlfreiheit die Verantwortlichkeit des Menschen nicht berührt. Soweit Entscheidungen, Handlungen und Versäumnisse auf den Charakter des Menschen zurückzuführen sind, verdienen sie Lob oder Tadel, unabhängig von der Frage, ob er auch anders gekonnt hätte. Der dritte Teil befasst sich mit dem strafrechtlichen Ausschluss der Verantwortung durch die einzelnen Schuldregeln, insbesondere § 20 StGB. Er wendet sich gegen die übliche Annahme, dass es für den strafrechtlichen Schuldvorwurf auf die Entscheidungsfreiheit ankomme und dass das Gesetz sie dem Täter im Sinne einer "normativen Setzung" grundsätzlich zuschreibe. Der Autor bestätigt vielmehr den wahren Standpunkt des Gesetzes, dass das Schuldstrafrecht auch mit einem deterministischen Menschenbild vereinbar sei. Die Schuld im Sinne des Strafrechts ist nicht schon dann zu verneinen, wenn die Deterministen recht haben, sondern sie ist es nur dann und immer dann, wenn die Voraussetzungen einer gesetzlichen Schuldverneinung erfüllt sind.