Tanja Zangger – författare
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PDF, Tyska, 2021450 kr
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Vollzugslockerungen in der Verwahrung sind zwar gesetzlich vorgesehen, finden aber in der Praxis fast nur noch über eine Umwandlung in eine stationäre Behandlungsmassnahme oder im sehr hohen Alter eines Betroffenen statt – dies als Folge der derzeitigen Null-Risiko-Mentalität. Damit erweist sich die Verwahrung zunehmend als Sackgasse. Diese Entwicklung missachtet die Freiheitsrechte der Betroffenen und illustriert das Dilemma zwischen Sicherheitserwägungen und grundrechtsgebundener, liberaler Rechtsstaatlichkeit.Um die Rechtmässigkeit der Verwahrung diskutieren zu können, ist es zentral, die Ausgestaltung des Verwahrungsvollzugs in der Schweiz zu kennen, wozu neben der Perspektive der Institutionen und der Professionellen auch das Erleben der Verwahrten selbst gehört. Eine interessante Vergleichsgrösse bildet dabei Deutschland, wo das Verfassungsgericht das Abstandsgebot, die Therapiegerichtetheit sowie die Freiheitsorientierung als Voraussetzungen für die Rechtsmässigkeit des Verwahrungsvollzugs statuiert hat.Die grundrechtlich gebotenen und gesetzlich möglichen Vollzugslockerungen stehen in der Schweiz in Kontrast zu deren faktischen Umsetzung. Vollzugsöffnungen und eine reale Entlassungsperspektive sind jedoch Voraussetzung für deren Rechtmässigkeit.Les allégements dans l''exécution de l''internement sont prévus par la loi, mais en pratique, cependant, ils ne se font presque que par la conversion à une mesure thérapeutiques institutionnelle ou ont lieu à un âge très avancé de la personne concernée – ceci est une conséquence du discours actuel de risque zéro. Ainsi, l''internement apparaît donc de plus en plus comme sans issue. Cette évolution ne tient pas compte des droits fondamentaux de la liberté des personnes concernées.Elle met egalement en lumière le dilemme entre les considérations de sécurité et l''État de droit libéral, lié par les droits fondamentaux.Afin de pouvoir discuter de la légalité de l''internement, il est essentiel de connaître la structure de l''exécution de l''internement en Suisse, ce qui inclut le point de vue des institutions et des professionnels ainsi que l''expérience des détenus. Le cas de l''Allemagne offre une comparaison intéressante: la Cour constitutionnelle a établi le "Abstandsgebot", l''orientation thérapeutique et l''orientation vers la liberté comme conditions préalables à la légalité de l''internement.En Suisse, les allégements exigés par le droit fondamental et autoriséss par la loi ne sont pas mis en œuvre de facon effective. Cependant, les allégements et une réelle perspective de liberation sont des conditions préalables à leur légalité.
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PDF, Tyska, 2020615 kr
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Strafrechtliche Maßnahmen sind durch ein einseitiges Sicherheitsdenken geprägt. Extrem gefährlich sind jedoch die wenigsten Straftäterinnen und Straftäter.Die Nullrisiko-Mentalität trübt den Blick für die Frage, ob dem Rückfallrisiko nicht auch mittels anderer Mechanismen als einer langdauernden hochgesicherten Unterbringung entgegengewirkt werden kann.Während die ambulante Nachsorge zum Beispiel in Deutschland verpflichtend ist, wird dem Übergangsmanagement nach einem langen Vollzug und der psychiatrisch-psychotherapeutischen Unterstützung nach einer Entlassung aus dem stationären Setting hierzulande wenig Beachtung geschenkt. Nur wenige Kantone verfügen über entsprechende Behandlungsangebote. Dies zieht die Gefahr nach sich, dass die erreichten Fortschritte unter Alltagsbedingungen verpuffen.Die diesjährige Diskussion im Forum Justiz und Psychiatrie und somit der vorliegende Band sollen bewährte, aber auch neue Wege der Nachsorge aufzeigen und Gelegenheit bieten, Erfahrungen auszutauschen und zu verarbeiten.
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PDF, Tyska, 20201 317 kr
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"Man kennt alle Nachteile des Gefängnisses: dass es gefährlich ist, dass es vielleicht sogar nutzlos ist. Und dennoch ‹sieht› man nicht, wodurch es ersetzt werden könnte. Es ist die verabscheuungswürdige Lösung, um die man nicht herumkommt."Michel Foucault, in: Überwachen und Strafen, Die Geburt des Gefängnisses, Frankfurt am Main, 1994.Das Handbuch zum Freiheitsentzug der Schweiz gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über das schweizerische Justizvollzugssystem, dies sowohl aus organisatorisch-verfassungsrechtlichen als auch einer kriminalpolitischen, forensischen und juristischen wie auch grundrechtlichen Perspektive. Stichworte dazu sind: Untersuchungshaft, Straf- und Massnahmenvollzug, inkl. der stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB, Verwahrungsvollzug, Haftbedingungen, risikoorientierter Sanktionenvollzug, Beurteilung der Gefährlichkeit von Straftätern, medizinische Versorgung in Haft, inkl. Zwangsernährung und assistierter Suizid.Das Handbuch richtet sich an alle, die einen vertieften Einblick in den schweizerischen Freiheitsentzug erhalten wollen oder zu spezifischen Einzelfragen den aktuellen Stand der Wissenschaft und Rechtsprechung suchen; ob dies interessierte Laien, selbst betroffene Inhaftierte oder im Justizvollzug berufstätige Personen, Juristinnen oder gar Medienschaffende oder Politikerinnen sind.Das Handbuch ermöglicht den Lesenden, eine eigenständige Antwort auf Michel Foucaults These zur Nutzlosigkeit und Unentbehrlichkeit des Justizvollzugs zu entwickeln.