Tobias Oscar Linder – författare
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Studienarbeit aus dem Jahr 2024 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universitat Freiburg (Historisches Seminar), Veranstaltung: Proseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: In einem ersten Schritt sollen die Grundlagen des Themas gelegt werden, indem die fur die Genese der Reichsritterschaft bis zum Jahr 1542 essentiellen Faktoren, insbesondere jene, welche die Annaherung an den Kaiser bedingten, dargestellt werden. Hierauf folgend, wird der Anspruch der Reichsritterschaft auf Steuerfreiheit, dessen Ursachen und Effektivitat sowie die Reaktion von Konig und Reichsstanden auf diesen betreffend, ergrundet. In einem letzten Schritt wird die Bewilligung und Durchfuhrung des Gemeinen Pfennigs der Reichsritterschaften, vor dem Hintergrund ihrer Verpflichtung gegenuber dem Reichsoberhaupt, untersucht. In einem Fazit wird diese Arbeit zu dem Ergebnis kommen, dass aufgrund der erforderlichen Zugestandnisse, welche die Reichsritter im Rahmen der Verhandlungen um die Bewilligung des Gemeinen Pfennigs erwirkten, nicht von bedingungsloser Subordination, sondern von einvernehmlicher Kooperation ausgegangen werden kann beziehungsweise muss. Im Jahr 1542 wurde das Heilige Romische Reich mit einer akuten politischen Krise in Form der Osmanen konfrontiert. Aufgrund der ,,bedrohlichen Turkengefahr wurde auf dem im selben Jahr zu Speyer abgehaltenen Reichstag eine ,,beharrliche Turkenhilfe zur finanziellen und militarischen Unterstutzung des Reiches beschlossen. Konig Ferdinand, der, in Abwesenheit Kaiser Karls V., die Regierung des Reiches ausfuhrte, so auch die Turkenabwehr zu organisieren hatte, war um effektive Mitwirkung der Reichsstande bemuht. Daher sollte auch der reichsunmittelbare Ritter- und Niederadel, dessen Angehorige sich zuvor, unter Berufung auf ihre traditionelle Steuerfreiheit, finanziellen Einbindungen in das Reich entziehen konnten, zu dieser allgemeinen Reichssteuer verpflichtet werden. Die Aufbringung, Entrichtung und Verwaltung der von der Ritterschaft bewilligten Steuergelder machte eine ritterschaftliche Organisation erforderlich, welche die verfassungspolitische Institutionalisierung der Reichsritterschaft zur Folge hatte und somit als Beginn der fruhneuzeitlichen Reichsritterschaft gilt.