Eine Neuauflage wurde wegen Gesetzesänderungen und zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung notwendig und hat zu einer vollständigen Überarbeitung der bisherigen Kommentierung geführt. So gab es Änderungen bei den Regelungen zum nachträglichen Einbau von Aufzugsanlagen, bei Abständen in Gewerbe- und Industriegebieten. Es sind Grundsatzurteile zu den Abstandsvorschriften des § 5 Abs. 3 Nr. 2 ergangen und in einer Entscheidung des OVG Lüneburg wurde die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Ermächtigung der Gemeinden nach § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB uneingeschränkt bejaht.
Eine Neuauflage wurde wegen Gesetzesänderungen und zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung notwendig und hat zu einer vollständigen Überarbeitung der bisherigen Kommentierung geführt. So gab es Änderungen bei den Regelungen zum nachträglichen Einbau von Aufzugsanlagen, bei Abständen in Gewerbe- und Industriegebieten. Es sind Grundsatzurteile zu den Abstandsvorschriften des § 5 Abs. 3 Nr. 2 ergangen und in einer Entscheidung des OVG Lüneburg wurde die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Ermächtigung der Gemeinden nach § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB uneingeschränkt bejaht.
Die 17. Auflage enthält das gesamte niedersächsische Bauordnungsrecht, insbesondere die- Niedersächsische Bauordnung (NBauO),- Allgemeine Durchführungsverordnung zur NBauO,- Bauvorlagenverordnung,- Verkaufsstättenverordnung,- Garagen- und Stellplatzverordnung,- Verordnung über Campingplätze,Wochenendplätze und Wochenendhäuser.Außerdem die sonstigen für Bauvorhaben maßgebenden Vorschriften- des Baugesetzbuchs,- der Baunutzungsverordnung,- des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes- des Baugebührenrechts,- der Verwaltungsgerichtsordnung.
Die 17. Auflage enthält das gesamte niedersächsische Bauordnungsrecht, insbesondere die- Niedersächsische Bauordnung (NBauO),- Allgemeine Durchführungsverordnung zur NBauO,- Bauvorlagenverordnung,- Verkaufsstättenverordnung,- Garagen- und Stellplatzverordnung,- Verordnung über Campingplätze,Wochenendplätze und Wochenendhäuser.Außerdem die sonstigen für Bauvorhaben maßgebenden Vorschriften- des Baugesetzbuchs,- der Baunutzungsverordnung,- des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes- des Baugebührenrechts,- der Verwaltungsgerichtsordnung.