Wolfgang Teß - Böcker
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Lernziele: Sie kennen die gesetzlichen Grundlagen der Erbschaft- und Schenkungs teuer und sind mit den wesentlichen rechtlichen Bestirnmungen vertraut. 1. Charakterisierung der Erbschaft-und Schenkungsteuer Die Erbschaftsteuer besteuert den Vermögensanfall, der sich von Todes wegen vollzieht. Aber auch die unentgeltlichen Vermögensübertragungen unter Lebenden, das heißt Schenkungen, werden zur Steuer herangezogen. Die Steuer, die für einen solchen Vermögensübergang unter Lebenden anfällt, wird als Schenkungs teuer bezeichnet. Von der Erbschaftsteuer wird auch in periodischen Abständen das Vermögen von Familienstiftungen und Familienvereinen erfaßt. Die Erbschaftsteuer ist keine Nachlaßsteuer, sondern eine Erbanfallsteuer, es wird der Erbanfall beim einzelnen Erben besteuert und nicht die Erbmasse als solche. Die Erbschaftsteuer wird zu den Besitzsteuern gerechnet. denn sie wird vom Vermögen erhoben. Sie rechnet dabei zu den einheitswertabhängigen Steuern, denn das der Erbschaftsteuer unterlie gende Vermögen setzt sich aus verschiedenen Vermögensarten zusammen. für die überwiegend (Grundbesitz) Einheitswerte festgestellt werden. Man kann die Erbschaftsteuer aber auch als Verkehrsteuer ansehen. weil sie den übergang von Vermögen belastet. Bei der Erbschaftsteuer überschneiden sich die Merkmale von Besitz-und Verkehrsteuer.
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Lernziel: Sie sollten nach Durcharbeiten dieses Kapitels mit den wesentlichen Bestimmungen des Bewertungsgesetzes vertraut sein. 1. Begriff der Bewertung und Bewertungsvorschriften Bewerten heißt, nicht in Geld bestehende und nicht aufGeld gerichtete Wirtschaftsgüter für Zwecke ihrer Besteuerung in Geld umzurechnen. Nach § 3 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) sind Steuern Geldleistungen. Bemessungsgrundlage für eine Steuerfestsetzung muß deshalb ein bestimmter Geldbetrag sein. Wirtschaftsgüter, die nicht in Geld bestehen, müssen daher, um Bemessungsgrundlage für eine Steuerfestsetzung zu sein, in Geld ausgedrückt werden. Die Nützlichkeit eines Wirtschaftsguts für die Menschen ist unterschiedlich. Deshalb hat auch ein Gegenstand für verschiedene Menschen einen unterschiedlichen Wert. Diese subjektive Einschätzung des Wertes eines Gegenstands kann aber nicht Grundlage der Besteuerung sein. Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Rechtssicherheit muß deshalb eine gesetzliche Festlegung der Bewertung erfolgen. Die Regeln, nach denen die Sachgüter in Geld umgerechnet werden, nennt man Bewertungsvor schriften. Sie legen den Bewertungsgegenstand, den Bewertungsmaßstab, die Bewertungsmethode und den Bewertungszeitpunkt fest und regeln auch, für welche Steuern sie gelten.
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