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Angesichts ihrer nicht-rivalen und multifunktionalen Nutzbarkeit folgt der Austausch nutzergenerierter Daten einer Eigenlogik und hat erhebliche Auswirkungen auf Innovation und Wettbewerb. Auf dieser Grundlage untersucht die vorliegende Arbeit die wettbewerbsrechtlichen Grenzen des freiwilligen Datenaustauschs ausgehend von drei Schadenstheorien: der Verhaltenskoordinierung, der Errichtung von Marktzutrittsschranken und der Beschränkung des Innovationswettbewerbs. Im Anschluss widmet sie sich der Begrenzung des gesetzlichen Datenzugangs zum Schutz von Innovation und Wettbewerb. Abschließend wird der Frage nachgegangen, wie mehr Rechtssicherheit im Bereich des Wettbewerbsrechts zugunsten kooperationswilliger Unternehmen geschaffen werden kann.