Carina Dorneck – författare
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Del 25 - Jus Poenale
Nemo-tenetur und Verbandssanktionen
Inbunden, Tyska, 2024
1 280 kr
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Der Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare", die Selbstbelastungsfreiheit im Strafprozess, gilt als wichtiger Indikator für ein rechtsstaatliches Strafverfahren. Er wird hierzulande als Selbstverständlichkeit angesehen. Dennoch ist dieser Grundsatz verfassungsrechtlich nicht normiert, seine Grundlagen sind alles andere als klar und eindeutig. Dies ist besonders problematisch, sollte es eines Tages zur Etablierung eines sog. Verbandssanktionenrechts kommen, weil sich dann auch im Prozessrecht Fragen neu stellen werden. Eine der wichtigsten wird dabei sein, ob ein Verband das Recht hat zu schweigen. Mit der vorliegenden Arbeit weist Carina Dorneck einen Weg, auf welche Art und Weise der Nemo-tenetur-Grundsatz bei einem Verbandssanktionengesetz der Zukunft, einschließlich der internal investigations, zur Geltung gebracht werden kann. Zugleich erarbeitet sie wertvolle Erkenntnisse zum Grundsatz selbst und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu dessen grundlegendem Verständnis.
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PDF, Tyska, 20261 210 kr
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Der medizinische Fortschritt und die Verschiebung der Grenzen des medizinisch Machbaren sowohl mit Blick auf den Beginn des menschlichen Lebens als auch auf dessen Ende stellen das geltende Recht immer wieder vor Herausforderungen. Dabei tritt der Gestaltungsauftrag des Rechts in den Vordergrund. Doch das Recht hinkt dem rasanten medizinischen Fortschritt hinterher. Zudem muss dem Gesetzgeber ein defizitarer Gestaltungswille im Bereich der Biomedizin attestiert werden. Die Frage nach einer zeitgemaen Regulierung dieses Themenfeldes verliert daher nicht an Aktualitat und war Thema der internationalen wie interdisziplinaren Tagung Zwischen Schutz und Selbstbestimmung"e; im Oktober 2024 in Halle a. d. Saale, deren Beitrage in diesem Band versammelt sind. Mit Beitragen von Prof. Dr. Erwin Bernat | Prof. Dr. Carina Dorneck; M.mel. | Prof. Dr. Joanna Dlugosz-Jozwiak, LL.M. | Prof. Dr. Bijan Fateh-Moghadam | Prof. Dr. Dr. h.c. Hakan Hakeri | Asst.-Prof. Dr. Sertac Isika | Prof. Dr. Jens Kersten | Prof. Dr. Hirokazu Kawaguchi | Ruth Krell | Prof. Dr. Josef Fanz Lindner | Prof. Dr. Yuki Nakamichi | Prof. Dr. Frank Saliger | Prof. Dr. Alfrd Simon | Prof. Dr. Karl Stoger, MJur (Oxford) | Prof. Dr. Brigitte Tag | Prof. Dr. Klaus Tanner | Dr. Serge Vogelaar | Prof. Dr. Liane Worner, LL.M.
Del 66 - Schriften zum Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht
Zwischen Schutz und Selbstbestimmung
Häftad, Tyska, 2026
1 232 kr
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PDF, Tyska, 20181 644 kr
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"Verbreitet das Warten auf ein Fortpflanzungsmedizingesetz" hallt der immer lauter werdende Ruf nach dem Gesetzgeber durch die Medizin- und Rechtswissenschaften, das medizinisch veraltete und gesellschaftlich überholte ESchG zu reformieren. Das ESchG, das bis heute das Recht der Reproduktionsmedizin maßgeblich bestimmt, besteht seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1991 nahezu unverändert fort. Damit hält das Gesetz schon lange weder den Fortschritten der modernen Fortpflanzungsmedizin noch den gewandelten gesellschaftlichen Wertanschauungen stand. Es ist höchste Zeit, dass sich der Gesetzgeber seiner legislativen Verantwortung bewusst wird und ein zeitgemäßes Fortpflanzungsmedizingesetz schafft. Die Arbeit zeigt den bestehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Recht der Reproduktionsmedizin auf und bietet hierfür Lösungsvorschläge, wobei die im Augsburg-Münchner-Entwurf für ein Fortpflanzungsmedizingesetz (AME-FMedG) vorgeschlagenen Regelungen aufgenommen und kritisch hinterfragt werden.Dr. Carina Dorneck wurde mit dem Dorothea-Erxleben-Preis der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie dem 23. Wissenschaftspreis der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen e.V. (GRPG) ausgezeichnet.
Häftad, Tyska, 2021
321 kr
Tillfälligt slut
Mit dem AMHE-Sterbehilfegesetz unterbreiten die Verfasserinnen und Verfasser einen Vorschlag für ein modernes Sterbehilferecht, das einer pluralen Gesellschaft gerecht wird. Der Gesetzentwurf verfolgt einen integrativen Ansatz, der das vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 26.2.2020 anerkannte Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit dem Postulat effektiver Suizidprävention verbindet. Der Regelungsvorschlag beschränkt sich nicht auf die geschäftsmäßige Suizidförderung, versteht sich also nicht als ein schlichtes "Reparaturgesetz" für den für nichtig erklärten § 217 StGB. Er zielt vielmehr auf eine umfassende und zugleich kohärente Regelung der Selbstbestimmung am Lebensende ab. Ausgehend von der Freiverantwortlichkeit der individuellen Entscheidung werden Regelungen zum Behandlungsverzicht und zur Behandlungsbegrenzung, zum Suizid sowie zur aktiven und indirekten Sterbehilfe vorgestellt. Gleichzeitig ist der Gesetzentwurf auf eine Stärkung der Suizidprävention ausgerichtet.