Elisabeth Holzleithner – författare
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PDF, Tyska, 2020251 kr
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Mit dem Fokus auf "Menschenrechte queer gelesen" widmet sich das Schwerpunktthema der vorliegenden Ausgabe der zfmr einem immer noch zu wenig bearbeiteten, dabei kontroversen und an Bedeutung gewinnenden Thema. In den letzten Jahren konnten Bewegungen für die Rechte von LGBTIQ* ganz bemerkenswerte Erfolge erringen, und das nicht nur im "globalen Norden": Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen wurden entkriminalisiert; es wurden Möglichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen, ihre Beziehungen zu institutionalisieren, mancherorts bis hin zur Öffnung der Ehe; die Anerkennung einer vom bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichenden Geschlechtsidentität wird vielerorts nicht mehr von geschlechtsanpassenden Körpermodifikationen abhängig gemacht, manche Staaten gebieten, dass es bei der rechtlichen Kategorisierung des Geschlechts eine "dritte Option" geben soll, und die Praxis der chirurgischen Zurichtung der Genitalien von intergeschlechtlichen Kindern wird zunehmend als unzulässig angesehen, wenn sie auch erst in ganz wenigen Staaten vollends verboten ist. Eine eigene UN-Konvention zum Schutz von SOGIESC-Menschenrechten – also solchen, die sich auf sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und -expression sowie geschlechtliche Charakteristika beziehen – scheint derzeit nicht realistisch. Dafür halten die Yogyakarta Prinzipien (aus 2007, mit einer Erweiterung aus 2017) fest, inwiefern die herkömmlichen Menschenrechte auch im Bereich von SOGIESC anwendbar sind, und im Jahr 2016 wurde ein Sonderberichterstatter der UN für diese Themen eingesetzt; aktuell hat Victor Madrigal-Borloz diese Position inne. Es gab aber auch Rückschläge, wie die Situation in Russland und in der Türkei, aber auch in Brasilien oder in den USA zeigt, wo für das Militär wieder ein "Transgender Ban" eingeführt wurde. Und in Ungarn wurden die weitreichenden Ermächtigungen zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus dafür missbraucht, die Möglichkeiten zu Änderung des geschlechtlichen Personenstands abzuschaffen.Die Aufsätze des vorliegenden Bandes widmen sich verschiedenen Aspekten des Themas und wollen damit nicht nur informieren und zum Nachdenken anregen, sondern auch eine weitere Befassung mit den einschlägigen Herausforderungen anstoßen.
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PDF, Tyska, 2021251 kr
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Soziale Bewegungen sind eine wichtige Form kollektiven, zivilgesellschaftlichen Handelns. Unter den vielfältigen Beispielen wirkkräftiger sozialer Bewegungen finden sich etwa Arbeiter*innen-, Bürgerrechts-, Anti-Apartheid-, Frauenrechts-, Lesben- und Schwulen-, Behindertenrechts- sowie Friedens-, Umwelt- und indigene Bewegungen. Hinzu kommen vielfältige Protestbewegungen gegen Korruption, staatliche Willkür, Wahlbetrug und Repression. Viele beziehen sich ausdrücklich oder stillschweigend auf Menschenrechte. Allerdings: Nicht immer sind soziale Bewegungen progressiv. Oft gibt es auch Gegen-Bewegungen als Reaktion auf tatsächlichen oder eingeforderten sozialen Wandel. Soziale Bewegungen versuchen eben nicht nur grundlegende soziale Veränderungen anzustoßen und durchzusetzen, sondern auch abzuwehren und rückgängig zu machen.Die Beiträge des Schwerpunktthemas "Bewegte Menschenrechte" sind so vielfältig wie Bewegungen und Gegenbewegungen selbst und können nur einige wenige Themen aufgreifen: die Protestbewegung in Hongkong, "strategische Prozessführung" als eine Möglichkeit zivilgesellschaftlichen Aktionismus'', die Selbstermächtigun von Menschen mit Behinderungen, populistische Mobilisierungsstrategien der "neuen Rechten", Formen des gesellschaftlichen Umgangs mit rechtspopulistischen Bewegungen oder die globale Bewegung Black Lives Matter.Außerhalb des Schwerpunktteils diskutiert der südafrikanische Rechtsprofessor Christof Heyns die Anwendung von Untersuchungskommissionen in Afrika. In der Rubrik "Außer der Reihe" diskutiert und kritisiert Monika Mayrhofer das im Menschenrechtsdiskus weithin verwendete Konzept der Vulnerabilität. Andrea Schmelz weist die Wanderarbeiter*innenkonvention – trotz ihres geringen Ratifikationsstands – als durchaus streitbare Ressource für die Rechte von Migrant*innen aus. Das "Forum" steht im Zeichen einer facettenreichen Debatte um Kunstfreiheit und "Cancel Culture".In der Rubrik "Profile" nehmen Frank Haldemann und Thomas Unger eine kritische Würdigung des Anti-Impunity Framework vor.
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PDF, Tyska, 2021263 kr
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Der Begriff und das Verständnis von Entwicklung sind seit Beginn der Entwicklungspolitik in der zweiten Hälfte des 20. Js. umstritten. Dies gilt schon deswegen, weil es sich nicht nur um einen beschreibenden, sondern auch um einen wertenden Begriff handelt. Die Rede von "Entwicklung" legt nahe, dass es "unterentwickelte" Länder gibt, denen es gelingen soll, einen Entwicklungsprozess nachzuholen oder selbstständig zu vollziehen. Damit sind zwangsläufig normative Annahmen darüber verbunden, welche Zustände in einer Gesellschaft überwunden werden und wohin gesellschaftliche Veränderungen führen sollen. Zwar wurde der ursprünglich starkökonomisch geprägte Entwicklungsbegriff im Laufe der Zeit um soziale, kulturelle, politische und ökologische Dimensionen erweitert. Doch sind das Primat der Wirtschaft und das Leitbild des Globalen Nordens nach wie vor wirkkräftig.Welche Rolle spiel(t)en Menschenrechte in der Entwicklungspolitik? Inwieweit haben Menschenrechte ihre historische Verengung auf weiße, wohlhabende, europäische Männer völlig überwunden und blinde Flecken in Bezug auf Gender, Klasse, Rassifizierung und Behinderungen umfänglich aufgedeckt? Welche Bedeutung kommt neben den bürgerlichen und politischen mittlerweile den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten zu und welche den Rechten auf Entwicklung und eine gesunde Umwelt? Und inwieweit spiegelt sich dies auch in der Politik allgemein und in der Entwicklungspolitik im Besonderen wider? Die Beiträge der Zeitschrift greifen ausgewählte Aspekte heraus, die im engeren oder weiteren Sinne den Zusammenhang zwischen "Menschenrechten und Entwicklung" betreffen.Außerhalb des thematischen Schwerpunktbereichs ist in der Rubrik "Aus aller Welt" ein wahres Fundstück abgedruckt: ein Hintergrundpapier von Kimberlé Williams Crenshaw, das sie für das UN Expert Group Meeting Gender and Racial Discrimination im November 2000 in Zagreb, Kroatien, erstellte. Eigens für die zfmr hat Eva Kalny das Paper "ausgegraben" und, leicht gekürzt, erstmalig ins Deutsche übersetzt. Es ist ein Meilenstein in der Debatte um Intersektionalität, also des Zusammenwirkens verschiedener Achsen der Unterdrückung, hier konkretisiert anhand rassifizierter Frauen.
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PDF, Tyska, 2022263 kr
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Im vorherrschenden westlichen Menschenrechtsdiskurs galten die bürgerlich-politischen Menschenrechte lange Zeit als die eigentlichen Menschenrechte, während wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte oft eher als politische Ziele denn als "echte" Rechte angesehen wurden. Doch inzwischen haben die lange Zeit vernachlässigten wsk-Rechte völkerrechtsdogmatisch und politisch immens an Bedeutung gewonnen und sind wichtiger Bestandteil des transnationalen Menschenrechtsdiskurses. Dies darf wiederum nicht dazu führen, dass den bürgerlichen und politischen Menschenrechten ihre Bedeutung abgesprochen wird. Autokratien weltweit zeigen, was geschieht, wenn der Staat töten und foltern lässt, unliebsame Menschen willkürlich verhaftet und verurteilt, die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit massiv einschränkt sowie Wahlen manipuliert. Selbst Demokratien sind vor solchen Praktiken nicht gefeit. Wer Menschenrechte in einem kritisch-emanzipatorischen Sinne als anspruchsvolles rechtliches wie politisches Projekt versteht und bestehende Machtstrukturen ändern will, kann auf bürgerlich-politische Rechte nicht verzichten. So widmet sich der Schwerpunkt der vorliegenden Ausgabe der Aktualität bürgerlicher und politischer Menschenrechte.
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PDF, Tyska, 2022263 kr
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Dass die Menschenrechte auch für Kinder gelten, erscheint uns heute selbstverständlich. Als Wesen mit eigener Menschenwürde stehen Kindern die Menschenrechte ebenso zu wie Erwachsenen. Diese Auffassung hat sich im Laufe des 20. Jhs. – häufig in Reaktion auf die Misshandlung, Unterdrückung und Ausbeutung von Kindern – jedoch nur allmählich und mit vielen Widersprüchen und Rückschlägen entfaltet. Zwar haben alle Staaten mit Ausnahme der USA die UN-Kinderrechtskonvention von 1989, in der spezifische Rechte für Kinder erstmals völkerrechtlich garantiert wurden, ratifiziert. Dennoch sind nicht nur die realen Lebensbedingungen, sondern ist nach wie vor auch der Rechtsstatus von Kindern häufig problematisch.Die Menschenrechte des Kindes stehen in einem unauflösbaren Spannungsverhältnis zwischen der Anerkennung der Autonomie des Kindes und seines Rechts auf Selbst- und Mitbestimmung auf der einen Seite sowie der Verpflichtung zum Schutz des Kindeswohls auf der anderen Seite, was auch paternalistische Eingriffe in die kindliche Autonomie notwendig machen kann. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Schutz- und Partizipationsrechten ist je nach Kontext unterschiedlich zu gewichten und daher Gegenstand vieler Kontroversen. Neben der Frage nach dem Verhältnis von allgemeinen Menschenrechten und spezifischen Kinderrechten sind die konkreten Lebensbedingungen von Kindern und die Verletzungen kindlicher Ansprüche ebenso Gegenstand von Kinderrechtsdiskursen wie Fragen der rechtlichen und politischen Weiterentwicklung der Kinderrechtskonvention und ihrer institutionellen Mechanismen zur Gewährleistung der Rechte. Die Beiträge des vorliegenden Bandes greifen einige der skizzierten Themenfelder auf und beleuchten sie u.a. aus philosophischer, historischer, juristischer und politikwissenschaftlicher Perspektive.
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PDF, Tyska, 2022263 kr
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Der Themenschwerpunkt umfasst sowohl Erfahrungsberichte aus der praktischen Menschenrechtsarbeit von professionellen "Menschenrechtsarbeiter*innen" und -anwälten als auch wissenschaftliche Beiträge von Autor*innen, die sich mit Menschenrechten in ihren Berufen beschäftigen. Deutlich wird, dass verschiedene Professionen einerseits Rechtsgaranten sind, andererseits aber auch Menschenrechte verletzen können und daher in der Praxis gewissenhaft Menschenrechte achten müssen. Exemplarisch aufgezeigt wird dies u.a. anhand der Nutzung von Künstlicher Intelligenz durch die Polizei und anhand der Frage, wie rassismuskritische Menschenrechtsbildung mit Polizeikräften gestaltet werden kann; anhand des allgemeinen Umgangs von Fachkräften mit Menschen in vulnerablen Situationen; sowie anhand des Verständnisses von "Sozialer Arbeit" als Menschenrechtsprofession. Auch Menschenrechtsbildung in der Kommunalverwaltung kommt zur Sprache. Zwei Beiträge behandeln zudem die große Bedeutung der Pressefreiheit für die Menschenrechte, sei es allgemein oder in Bezug auf gerichtliche Medienprozesse in der Türkei.Der zweite Teil des Heftes ist dem Gedenken an den verstorbenen Philosophen Georg Lohmann gewidmet, der als Autor und als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der zfmr eng verbunden war und der als engagierter Gesprächspartner dem Menschenrechtsdiskurs schmerzlich fehlen wird. Einige Wegbegleiter*innen treten zu seinem Gedenken nochmals gedanklich in einen Dialog mit dem Philosophen, sei es in Bezug auf Menschenwürde, moralische Rechte oder Sozialkritik.
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PDF, Tyska, 2023298 kr
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Menschenrechte und Frieden gehören zusammen und stehen doch in einem komplexen Spannungsverhältnis. Innerstaatlich wurden und werden Menschenrechte nicht immer gewaltfrei erkämpft und selbst auf friedliche Proteste reagieren repressive Regime oft mit brutaler Unterdrückungsgewalt. Zwischenstaatlich werden Menschenrechte gegen staatliche Aggressionen von außen verteidigt oder sie dienen als Grund für militärische Interventionen gegen hochrepressive Regime. In den oft emotionsgeladenen und situationsbezogenen Diskussionen um Völkermord und schwerste Menschenrechtsverbrechen fällt es pazifistischen Positionen oft schwer, Gehör zu finden.Die Beiträge in diesem Heft leuchten das komplexe Verhältnis zwischen Menschenrechten und Frieden aus, sei es aus historischer, philosophischer, völkerrechtlicher, sozialwissenschaftlicher und/oder pädagogischer Sicht.
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PDF, Tyska, 2024298 kr
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Die vorliegende Ausgabe der Zeitschrift für Menschenrechte behandelt unterschiedliche Aspekte des großen Themas "Freiheit der Wissenschaften". Janika Spannagel legt Hintergründe und Spielarten von Wissenschaftsfeindlichkeit dar und diskutiert ihre Auswirkungen auf den Stellenwert und die Freiheit von Wissenschaften in liberalen Demokratien. Katrin Kinzelbach wiederum wirft die Frage auf, welche Risiken mit der Institutionalisierung der Wissenschaft bei Kooperationen mit autokratisch regierten Staaten einhergehen und welche Verantwortung und Möglichkeiten Universitäten haben, hier Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Wie eng die Grenzen sind, wird gerade anhand der grenzübergreifenden Wissenschaftskooperation mit der Volksrepublik China deutlich. Eigens in einem Beitrag erläutert Alexandra Kaiser neuere Verhaltenskodizes für chinesische Wissenschaftler*innen und untersucht, wie sich die staatliche Forderung nach individuellem Gehorsam dort auf die Wissenschaftsfreiheit auswirkt. Aus einem methodischen Blickwinkel stellt anschließend Lars Lott den Varieties of Democracy (V-Dem)-Datensatz vor und erläutert anhand des Academic Freedom Index (AFI) die Vor- und Nachteile von Erfassungen von Menschenrechtsverletzungen, die auf Befragungen von Expert:innen beruhen. Der AFI versucht, das Menschenrecht auf Wissenschaftsfreiheit international quantitativ-vergleichend zu erfassen. Anschließend entwickelt Klaus D. Beiter meinungsstark seine anti-neoliberale Kritik an dem internationalen Universitätsbetrieb und seinen Auswirkungen auf die Wissenschaftsfreiheit.Um Barrieren für Promovierende mit Behinderungen in der Wissenschaft geht es dann in dem Forumsbeitrag von Karoline Rhein, Jana F. Bauer und Mathilde Niehaus. In der Rubrik "Profile" stellt Frank Albrecht des Weiteren die "Philipp Schwartz-Initiative" für verfolgte Wissenschaftler:innen vor, und Christoph Bohlens legt Empfehlungen von Transparency International Deutschland zur Prävention von Korruption an Hochschulen in Deutschland dar. "Außer der Reihe" befindet sich ein Beitrag eines Autor*innen-Teams des Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval). Es hat für den Bereich der Privatsektor- und Finanzsystementwicklung untersucht, ob Projekte der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands menschenrechtlichen Standards und Prinzipien genügen. Abgeschlossen wird die zfmr-Ausgabe mit einer Rezension von Sabine Berghahn über das Buch "Die Kopftuchdebatte. Verfassungsrecht und Sozialwissenschaften" von Wolfgang Hecker.