Johannes Hattler – författare
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Aller Streit um Naturrecht entzündet sich bei der Begründung universeller Normen für Moral und Recht. Die Rede von der Natur des Menschen steht heute vor allem wegen ihrer umstrittenen metaphysischen Implikationen und des daraus gefolgerten Widerspruchs zu den Grundüberzeugungen liberaler Demokratien in der Kritik. Ohne eine universelle Natur aber fehlt ein objektiver Maßstab für die Kritik ungerechten und die Setzung gerechten Rechts. Auch wenn Naturrecht immer verwiesen bleibt auf die Positivierung unter konkreten und historischen Umständen, von ihm hängt ab, ob Menschenwürde eine Fiktion ist oder Wirklichkeit, ob Menschenrechte bloße Wünsche bezeichnen oder gelten. Mit Beiträgen von Christoph Böhr, Johannes Hattler, Josef Isensee, Stefan Mückl, Tilman Repgen, Martin Rhonheimer, Manfred Spieker, Berthold Wald
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Leibniz hat die erste umfassende Theorie eines relationalen Raumes entwickelt und sie in verschiedenen Wissenschaften ausgearbeitet. Die Metaphysik fordert individuelle Substanzen, die Physik ein System funktionaler Kräfte und die Mathematik den reinen absoluten Raum für die Konstruktion räumlicher Objekte mittels der Verhältnisse der Lage. Für ein konsistentes Verständnis von Leibniz'' Raumtheorie muß darüber hinaus die aufgrund des Kontinuumproblems gebotene Unterscheidung zweier ontologischer Dimensionen berücksichtigt werden. Der Autor analysiert die Dimension der phänomenalen Räumlichkeit und die der individuellen Monaden gesondert, thematisiert ihr wechselseitiges Begründungsverhältnis und legt schließlich die Grenzen der Theorie offen.
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Unter allen Lebewesen ist der Mensch etwas Besonderes. Als Abbild Gottes sei der Mensch geschaffen, so die Bibel. Wem sie nichts sagt, auch der erfährt sich als bewusstes Ich, das zu sich selbst, zu anderen und zur Welt Stellung nehmen kann. Er ist vernünftig und frei: Person. Dem Wesen nach ist jeder Mensch Person und hat deshalb Würde. Auch, wenn Machtinteressen diese missachten. Personen sind einzig, unaustauschbar und zugleich immer schon eingebunden in ein Wir: biologisch, kulturell, rechtlich. Bevor der Mensch "ich" sagen kann, steht ihm ein Du gegenüber. Als einmaliges Freiheitswesen ist er Person nur im Miteinander. Mit Beiträgen von Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz, Johannes Hattler, Theo Kobusch, Robert Spaemann, Jakob Fortunat Stagl u. Hans Thomas.
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Seit Gründung der Bundesrepublik ist die religiöse Zusammensetzung der Gesellschaft heterogener und konfliktreicher geworden: Zugenommen hat die Gruppe der Religionslosen, von denen einige aktiv für einen weltanschaulichen Säkularismus eintreten, und die der Muslime unterschiedlichen Bekenntnisses.Dem Islam selbst und seiner komplexen Beziehung zum Verfassungsstaat sind zwei Beiträge gewidmet, ein weiterer säkularistischen (bzw. laizistischen) Positionen. Mehrere Kapitel gehen der Frage nach, wie das staatliche Religionsrecht auf die Herausforderungen Islam und Säkularismus reagieren sollte und ob es einer Neujustierung bedarf. Abschließend werden zwei konträre Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu einem italienischen Schulkreuz-Fall analysiert.
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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland haben die Menschenwürde als Höchstwert und oberstes Prinzip verankert. Biopolitischen Eingriffen durch den Staat sollte damit eine absolute Grenze gesetzt werden. Die Unbestimmtheit der Menschenwürde hat jedoch in den bioethischen Debatten der letzten Jahrzehnte dazu geführt, dass die Vorrangstellung der Menschenwürde in Frage gestellt wurde oder sich Vertreter entgegengesetzter Positionen beide gleichermaßen auf die Würde des Menschen berufen konnten. So stehen Eugenik und Euthanasie – in liberalem Gewande – als legitime Optionen wieder auf der Tagesordnung. Dies ist einerseits eine Problemanzeige und andererseits der Hinweis darauf, das unterschiedliche Lager unter Würde unterschiedliches verstehen. Der vorliegende Band diskutiert vorranging das Verhältnis von Menschenwürde und Autonomie als den zentralen Argumentationsgrundlagen dieser Debatte. Dabei wird der Frage nachgegangen, inwieweit es gerechtfertigt ist, den Würdebegriff durch den Autonomiebegriff zu ersetzen, bzw. ob der Würdebegriff Aspekte des Autonomiebegriffs integrieren oder ausschließen muss, um dem Grundanliegen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gerecht zu werden, ohne Abstriche am Grundsatz der Unverfügbarkeit zu riskieren.