Mathias Hong - Böcker
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4 produkter
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Del 277 - Jus Publicum
Abwägungsfeste Rechte
Von Alexys Prinzipien zum Modell der Grundsatznormen
Inbunden, Tyska, 2019
1 472 kr
Tillfälligt slut
Mathias Hong verteidigt die norm- und begründungstheoretische Möglichkeit abwägungsfester Rechte gegen den grundlegenden Einwand Robert Alexys, dass in Zweifelsfällen stets Grund und Gegengrund gegeneinander abgewogen werden müssen. Er schlägt vor, Alexys Prinzipientheorie zu einem Modell der Grundsatznormen fortzuentwickeln, in dem sich das Abwägen von Gründen und die Festlegung auf einzelfallübergreifend geltende definitive Norminhalte miteinander vereinbaren lassen. Nach Alexy sollen nur Prinzipienabwägungen in Zweifelsfällen - exklusiv - eine rationale juristische Begründung sicherstellen können ("Alexysche Exklusivitätsthese"). Alexys Prinzipien zeichnen sich dabei jedoch durch eine spezifische inhaltliche Nachgiebigkeit im Einzelfall aus ("Alexysche Unschärfe"). Weil diese weitreichende inhaltliche These über die Verteilung der Gewichte im Raum der Gründe zu verwerfen ist, bedarf Alexys Prinzipientheorie entscheidender Korrekturen. Sein Kollisionsgesetz und seine Abwägungsgesetze müssen entsprechend ergänzt werden. Rechte können sich der Abwägung von Grund und Gegengrund stellen, aber zugleich beanspruchen, in einer solchen Abwägung mit hinreichender Sicherheit in allen Fällen den Vorrang zu behalten und deshalb absolut geschützt zu sein: Sie gelten dann abwägungsfest.Das Werk ergänzt zwei Untersuchungen, die unter den Titeln "Der Menschenwürdegehalt der Grundrechte - Grundfragen, Entstehung und Rechtsprechung" und "Todesstrafenverbot und Folterverbot - Grundrechtliche Menschenwürdegehalte unter dem Grundgesetz" veröffentlicht werden. Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich.
Del 276 - Jus Publicum
Der Menschenwürdegehalt der Grundrechte
Grundfragen, Entstehung und Rechtsprechung
Inbunden, Tyska, 2019
2 471 kr
Tillfälligt slut
Die verfassungsgebende Gewalt wollte aus der Menschenwürde konkrete rechtliche Folgerungen ziehen und einen Menschenwürdegehalt aller Grundrechte als abwägungsfest, aber zugleich in Grenzen entwicklungsfähig der Verfassungsänderung entziehen (Art. 1 Abs. 1 i.V. mit Art. 79 Abs. 3 GG). Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heißt deshalb, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschließen. Das schließt einen egalitären Mindeststandard gleicher Freiheit ein: Jedes Freiheitsgrundrecht kann in seinem Menschenwürdekern verletzt sein, wenn es auf schwerwiegend diskriminierende Weise beschränkt wird. Die Verfassung knüpft damit an die Ideen von 1776 und 1789 an und erneuert das unerfüllte Versprechen der Freiheit und Gleichheit aller Menschen in ihren unveräußerlichen Rechten.Mathias Hong widmet sich methodischen und verfassungstheoretischen Grundfragen des Menschenwürdegehalts (1. Kap.). Er analysiert eingehend die Entstehungsgeschichte von Art. 1 und Art. 79 Abs. 3 GG (2. Kap.) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Menschenwürde (3. Kap.). Auf dieser Grundlage entwickelt er Grundzüge einer verfassungsrechtlichen Dogmatik der Menschenwürdegehalte (4. Kap.). Das Werk wird durch zwei weitere Untersuchungen ergänzt, die unter den Titeln "Abwägungsfeste Rechte - Von Alexys Prinzipien zum Modell der Grundsatznormen" und "Todesstrafenverbot und Folterverbot - Grundrechtliche Menschenwürdegehalte unter dem Grundgesetz" veröffentlicht werden.Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich.
Del 278 - Jus Publicum
Todesstrafenverbot und Folterverbot
Grundrechtliche Menschenwürdegehalte unter dem Grundgesetz
Inbunden, Tyska, 2019
1 605 kr
Tillfälligt slut
Die verfassungsgebende Gewalt wollte aus der Menschenwürde konkrete rechtliche Folgerungen ziehen und einen Menschenwürdegehalt aller Grundrechte als abwägungsfest, aber zugleich in Grenzen entwicklungsfähig der Verfassungsänderung entziehen. Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heißt deshalb, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschließen. Die vorliegende Schrift legt Einzelstudien zu zwei konkreten grundrechtlichen Menschenwürdegehalten vor - dem Todesstrafenverbot und dem Folterverbot. Sie ergänzt zwei weitere Untersuchungen, die unter den Titeln "Der Menschenwürdegehalt der Grundrechte - Grundfragen, Entstehung und Rechtsprechung" und "Abwägungsfeste Rechte - Von Alexys Prinzipien zum Modell der Grundsatznormen" veröffentlicht werden.An der Todesstrafendebatte lässt sich nicht nur die These einer entstehungsgeschichtlich gewollten Dynamik der Menschenwürdegehalte überprüfen. An ihrer historischen und rechtsvergleichenden Entwicklung lässt sich außerdem untersuchen, wie auch dort, wo die Todesstrafe als solche befürwortet wird, gleichwohl abwägungsfeste Schranken des Strafens mit dem Tode begründet werden. Das Folterverbot nimmt für die These abwägungsfest geltender Rechte eine Schlüsselstellung ein: Wenn selbst das Recht auf Freiheit von Folter im Extremfall Ausnahmen zuließe - wie sollten sich dann noch absolut geschützte Rechte begründen lassen, die sich gegen weniger intensive Grundrechtseingriffe richten?Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich.
Grundrechte und Grundfreiheiten im Mehrebenensystem – Konkurrenzen und Interferenzen
Inbunden, Tyska, 2011
824 kr
Skickas inom 10-15 vardagar
Der Band widmet sich in acht Beiträgen den vielfältigen Wechselwirkungen des Schutzes von Grundrechten und Grundfreiheiten im europäischen Mehrebenensystem aus nationalen Verfassungen, Europäischer Menschenrechtskonvention und dem Recht der Europäischen Union. Zu Konkurrenzen und Interferenzen kommt es sowohl innerhalb dieses Mehrebenensystems als auch in seinem Verhältnis zu anderen Staaten und zu internationalen Organisationen wie etwa den Vereinten Nationen. Die Interdependenzen der verschiedenen Ebenen begründen vielgestaltige neue rechtsdogmatische und methodische Herausforderungen. Vor dem Hintergrund der Frage, wie sich die rechtlichen Anforderungen der verschiedenen Ebenen in Einklang bringen lassen, entwickeln die Beiträge zum einen Konturen eines Grundrechtskollisionsrechts für vernetzte Rechtsordnungen. Zum anderen werden die allgemeinen Erkenntnisse durch Untersuchungen von Referenzgebieten bereichsspezifisch konkretisiert.