Wolfgang Naucke - Böcker
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„Über die Zerbrechlichkeit des rechtsstaatlichen Strafrechts" ist der Titel eines ersten, 2000 erschienenen Bandes mit Beiträgen zur Juristischen Zeitgeschichte. An den Modellen des deutschen Kolonialstrafrechts als Teil des europäischen Kolonialstrafrechts, des Strafrechts des 1. Weltkrieges, des NS-Strafrechts, des „Rechts" der Tötung Geisteskranker (Binding/Hoche, die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens, 1920) wird belegt, wie schnell, fast mühelos rechtsstaatliches Strafrecht zerbrochen werden kann. Keine Antwort gibt dieser erste Band auf die dringliche Frage, welche Kräfte es sind, die das rechtsstaatliche Strafrecht zerstören. Der vorliegende zweite Band mit neueren Beiträgen zur Juristischen Zeitgeschichte versucht diese Antwort: Es ist die jeweilige Politik, die sich des Strafrechts bemächtigt und dabei die rechtsstaatlichen Strukturen zerschlägt. Durch alle Beiträge zieht sich die Überzeugung, dass Strafrecht und Politik nicht zu trennen sind. Strafrecht ist Politik.
172 kr
Tillfälligt slut
Del 52 - Frankfurter Kriminalwissenschaftliche Studien
Das Delikt Der Gefaehrlichen Koerperverletzung ( 223a Stgb) ALS Gefaehrdungsdelikt
(Zugleich Ein Beitrag Zur Dogmatik Der Gefaehrdungsdelikte)
Häftad, Tyska, 1997
611 kr
Tillfälligt slut
Del 33 - Frankfurter Kriminalwissenschaftliche Studien
Das Rechtsgut Der Umweltdelikte
Grenzen Des Strafrechtlichen Umweltschutzes
Häftad, Tyska, 1991
624 kr
Tillfälligt slut
Del 42 - Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien
Wille und Wirksamkeit
Eine Untersuchung zum Problem des "dolus alternativus"
Häftad, Tyska, 1993
690 kr
Tillfälligt slut
Der alternative Vorsatz ist ein Stiefkind der Strafrechtsdogmatik. Er wird seit 150 Jahren ohne befriedigendes Ergebnis diskutiert. Das Buch bietet eine eigenständige Lösung zu diesen Fallkonstellationen an, die unmittelbar aus den Bestimmungen der personalen Unrechtslehre abgeleitet ist. Am vorliegenden Beispiel wird aufgezeigt, wie sich auf der Grundlage der praktischen Philosophie Kants und Fichtes objektive und subjektive Kriterien im Unwerturteil verbinden lassen. Diese Verbindung ermöglicht es, den alternativen Vorsatz ohne Widerspruch zu den Begriffen Handlung, Vorsatz und Versuchsdelikt strafrechtlich zu bewerten. Dabei wird die soziale und rechtskonstituierende Bedeutung der individuellen Entscheidung herausgearbeitet, die sich in den Handlungselementen, Vorstellung und Gestaltung («Wille und Wirksamkeit»), manifestiert.