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Das Buch behandelt die deutschen Diplomaten zustehende, exterritoriale Gerichtsbarkeit im ausgehenden 18. und 19. Jahrhundert am Beispiel des Osmanischen Reichs. Hier, sowie auch in China und Japan, fungierten ausländische Diplomaten als vollwertige Zivil- und Strafrichter in Angelegenheiten, in denen Ausländer involviert waren. Die Untersuchung stellt die völker- und prozessrechtlichen Grundlagen sowie die juristische Alltagspraxis der Konsuln auf Grundlage bisher noch nicht gesichteter Archivquellen dar.