Albrecht Wienke - Böcker
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Entwicklungen in Biomedizin, Genetik und Informatik führen zu einem Wissenszuwachs im Verständnis der Ursachen und Entstehungsmechanismen von Krankheiten. Damit verbunden ist die Hoffnung, zukünftig Krankheitsrisiken frühzeitiger zu erkennen und durch Maßnahmen der Entwicklung von Krankheiten vorzubeugen. Mehr als andere Untersuchungsergebnisse erlauben genetische Informationen Aussagen über den Gesundheitszustand auch von Familienangehörigen. Sie bergen damit das Risiko konfligierender Interessen im Hinblick auf deren autonome Lebensführung und informationelle Selbstbestimmung in sich. Das Buch enthält die auf dem 10. Einbecker Workshop gehaltenen Vorträge, die sich aus medizinisch-naturwissenschaftlicher und juristischer Sicht mit dem Thema befassen. Im Anhang werden wichtige Materialien zum Thema Gentest ergänzt. So ist das österreichische Gentechnikgesetz, der Schweizer Entwurf eines Gentestgesetzes und der Entwurf der Fraktion der GRÜNEN im Bundestag für ein Deutsches Gentestgesetz enthalten.
Der Wille des Menschen zwischen Leben und Sterben — Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Ausgewählte medizinrechtliche Aspekte
Häftad, Tyska, 2001
506 kr
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Angesichts zunehmender medizinischer Erkenntnisse und Errungenschaften sind viele Menschen besorgt, am Ende ihres Lebens einer Apparatemedizin ausgesetzt zu sein und sinnlose lebensverlängernde Maßnahmen erdulden zu müssen, obwohl das Leben unaufhaltsam verlöscht und keine Aussicht auf echte Heilung mehr besteht. Viele Menschen haben Angst vor einer nur am Leben haltenden und aus ihrer Sicht unsinnigen Maximaltherapie, die vielleicht auch gelegentlich nur wissenschaftlich begründbar ist. Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten können helfen, den Willen des Menschen am Ende des Lebens für alle Beteiligten klar zu machen. Rechtliche und gesetzliche Vorgaben machen die Durchsetzung des Patientenwillens oft schwierig. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich diesem Spannungsfeld zwischen Medizin, Ethik und Recht im Rahmen eines Workshops in Heidelberg angenommen und griffige Empfehlungen für alle Beteiligten abgegeben.
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Die Empfehlungen enthalten den bemerkenswerten Vorschlag, präimplantationsgenetische Diagnostik nicht nur für Embryonen von Eltern mit einem spezifischen Risiko zuzulassen, sondern auch die Nutzung der medizinischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Geburtenrate und der Verminderung der Zahl der Mehrlingsschwangerschaften nach IVF zu erlauben.
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In den letzten Jahren ist das Haftungsrisiko des Arztes durch die Fortschritte der Medizin und die Entwicklung der Rechtsprechung deutlich gestiegen. Die Spruchpraxis vieler Gerichte, auch der Obergerichte, stellt teilweise nur schwer erfüllbare Anforderungen an die Aufklärung der Patienten. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht hat sich mit dieser Entwicklung beschäftigt und Empfehlungen zum Haftungsrecht erarbeitet. Im Ergebnis fordert sie eine Abkehr von der gegenwärtigen Entwicklung, eine Neuregelung der Aufklärungspflicht des Arztes, eine Verbesserung im Bereich der Gutachter und Schlichtungsstellen, die Klärung der Voraussetzungen einer Versicherungslösung und hat dabei im Auge, mehr Sicherheit im Verhältnis zwischen den medizinischen Berufsgruppen und den Versicherungsträgern zu schaffen.
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Der Gesetzgeber und die ärztlichen Selbstverwaltungsorgane haben in jüngster Zeit die Anforderungen an die ärztlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen verschärft. Eine Vielzahl medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften hat Leitlinien vorgelegt und so einen Beitrag zur Qualitätssicherung geleistet. Manche Mediziner fühlen sich dadurch in ihrer ärztlichen Berufsausübung beschränkt und beklagen eine Überreglementierung, die nicht der Sicherung der ärztlichen Qualität, sondern vornehmlich der Kontrolle medizinischer Leistungen diene. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich dieses medizinrechtlichen Spannungsfeldes angenommen und Empfehlungen erarbeitet, die sich vorrangig an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und an den Gesetzgeber richten.
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461 kr
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Die Aufhebung zeitlicher und räumlicher Grenzen durch den Einsatz der Telemedizin wirft eine Fülle rechtlicher Fragen auf. Auf dem 7. Einbecker Workshop der DGMR haben sich Experten der Medizin und des Rechts, Praktiker, Wissenschaftler und Angehörige der Körperschaften im Gesundheitswesen mit diesen Rechtsfragen beschäftigt und einen Empfehlungstext erarbeitet, der national und international große Beachtung fand. Die "Einbecker Empfehlungen zu Rechtsfragen der Telemedizin" sind zusammen mit den Referaten in diesem Werk wiedergegeben. Sie bilden die Grundlage für die Weiterentwicklung rechtlicher Lösungen für nationale und internationale Telemedizin.
1 006 kr
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Die ärztliche Therapiefreiheit wird heute zunehmend durch rechtliche, wirtschaftliche und strukturelle Rahmenbedingungen eingeengt. Zuletzt hat die Gesundheitspolitik mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz dem ärztlichen Handeln neue Grenzen gesetzt. Die ärztliche Berufsausübung steht vor neuen großen Herausforderungen und tief greifenden Strukturveränderungen. Mit dem Beginn des 21. Jahrhunderts werden Politik und Gesellschaft in Deutschland entscheiden müssen, ob sie die Krankenversorgung zukünftig in die Hände einer von staatlicher Steuerung und Zuteilung geprägten Medizin oder – wie bisher – in die Verantwortung der behandelnden Ärzte und der ihnen anvertrauten Patienten legen wollen. Aus Anlass ihres 25-jährigen Bestehens hat sich die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. dieses medizinrechtlichen Spannungsverhältnisses angenommen und Empfehlungen erarbeitet, die sich vorrangig an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, aber auch an den Gesetzgeber und die Rechtsprechung richten. Die DGMR fordert eine von ökonomischen Aspekten weitgehend unbeeinflusste ärztliche Therapieentscheidung. Die Freiberuflichkeit und Humanität des Arztberufes könne sinnvoll nur aus der Mitte des Berufsstandes heraus gewahrt und fortentwickelt werden. Deshalb müsse die Ärzteschaft um den Erhalt dieses Leitbildes kämpfen und sich gegen die Vereinnahmung durch Gesetzgeber und Gesellschaft zur Wehr setzen.
Die Verbesserung des Menschen
Tatsächliche und rechtliche Aspekte der wunscherfüllenden Medizin
Häftad, Tyska, 2009
748 kr
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Die Steigerung menschlicher Fähigkeiten hat die Menschheit schon seit jeher beschäftigt. Die heute noch strittige Debatte befasst sich in erster Linie mit dem vielfältigen Bereich nicht indizierter ärztlicher Maßnahmen zur Steigerung der menschlichen Leistungsfähigkeit, Verschönerung, Verbesserung und Selbststilisierung, einem Bereich, der in der einschlägigen Literatur umfassend mit „Enhancement" bezeichnet wird. Die rechtswissenschaftliche Debatte zur „wunscherfüllenden Medizin" oder „Wunschmedizin" steht erst ganz am Anfang. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich dieser Thematik angenommen und Empfehlungen zum rechtlichen Umgang mit dem Enhancement erarbeitet, die sich sowohl an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung und den Gesetzgeber als auch an die Angehörigen des ärztlichen Berufsstandes richten. Die Schranken des verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts des Patienten für den Bereich der Wunschmedizin sind zu definieren. Zudem müssen die Eingriffe der wunscherfüllenden Medizin berufsrechtlich, zivilrechtlich und sozialrechtlich bestimmt und bewertet werden.
Der Arzt im Wirtschaftsstrafrecht
Abkehr von unerwünschten und unerwarteten Strafbarkeitsrisiken in der vertragsärztlichen Berufsausübung
Häftad, Tyska, 2011
642 kr
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Vertragsärzte waren bisher vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit weitgehend verschont; als eigene/r Herr/Frau im eigenen Praxisunternehmen genossen sie den Schutz von Freiberuflichkeit, Unabhängigkeit und Grundgesetz.Damit könnte es jedenfalls in strafrechtlicher Hinsicht bald vorbei sein, wenn man den Entscheidungen der Instanzgerichte glauben will. Diese gerichtlichen Entscheidungen dürften für viele Vertragsärzte überraschend sein und die strafrechtliche Relevanz der vertragsärztlichen Tätigkeit in der Zukunft neu beleben. Als „Beauftragte“ oder „Angestellte“ der Krankenkassen werden sich die niedergelassenen und zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzte zukünftig in einem völlig neuen beruflichen und strafrechtlichen Umfeld bewegen.Die Debatte um unerwartete und unerwünschte Strafbarkeitsrisiken in der vertragsärztlichen Berufsausübung hat die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. aufgegriffen und Empfehlungen erarbeitet, die sich sowohl an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung und den Gesetzgeber als auch an die Angehörigen des ärztlichen Berufsstandes richten. Die Empfehlungen sollen den Vertragsärzten in Klinik und Praxis helfen, mit strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen besser umzugehen, die sich für sie als „unerwartet“ darstellen. Im Übrigen gibt die DGMR Empfehlungen ab, „unerwünschte“ Strafbarkeitsrisiken weitgehend auszuschließen.
642 kr
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Bei über 95 % aller Verstorbenen in Deutschland bestehen nach wie vor keine autoptisch gesicherten Erkenntnisse über die eigentliche Todesursache und etwaige Begleiterkrankungen. Die auf einer solchen unsicheren Datenlage beruhenden gesundheitspolitischen Entscheidungen zu Disease-Management-Programmen, zu Prävention und strukturellen Maßnahmen der Krankenversorgung entsprechen damit nicht der erforderlichen Evidenz. Dies hat zugleich negative Auswirkungen auf die Qualität ärztlicher Diagnostik und Therapie und somit auf die Patientensicherheit. Zudem machen es die sehr unterschiedlichen Rechtsgrundlagen in den Landesgesetzen über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen den betroffenen Angehörigen und den Mediziner in der praktischen Umsetzung der oft widerstreitenden Interessen nicht leicht. Die klinische und anatomische Sektion ist nach derzeit allgemeiner Meinung auch im wissenschaftlichen Interesse oder zu Ausbildungszwecken ohne Zustimmung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen unzulässig. Die medizinische Forschungs- und Ausbildungssituation wird durch diese Zustimmungslösung nachhaltig beeinträchtigt; eine erweiterte Widerspruchslösung könnte hierbei viele Hindernisse in der praktischen Handhabung beseitigen. Die DGMR hat sich in ihren aktuellen Empfehlungen daher für eine gesetzliche Abkopplung der postmortalen Gewebespende von der Organtransplantation im Transplantationsgesetz ausgesprochen, um die seit Jahren niedrige Obduktionsquote in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Der vorliegende Tagungsband gibt die Referate und die Empfehlungen der DGMR zur Obduktion und postmortalen Gewebespende wieder.
688 kr
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Die Auswahl von Medikation und Dosierung in Abhängigkeit individueller Besonderheiten durch den Nachweis von Biomarkern und die Abstimmung der pharmakotherapeutischen Optionen auf die molekularen Besonderheiten eines Tumors in der Onkologie sind Beispiele dieses medizinischen Konzepts.
733 kr
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Das Buch bietet eine aktuelle Darstellung der in der stationären und in der speziellen ambulanten palliativmedizinischen Versorgung (SAPV) der Bevölkerung in Deutschland bestehenden Rechtsfragen und deren Lösung.