Wolfram Eberbach - Böcker
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Entwicklungen in Biomedizin, Genetik und Informatik führen zu einem Wissenszuwachs im Verständnis der Ursachen und Entstehungsmechanismen von Krankheiten. Damit verbunden ist die Hoffnung, zukünftig Krankheitsrisiken frühzeitiger zu erkennen und durch Maßnahmen der Entwicklung von Krankheiten vorzubeugen. Mehr als andere Untersuchungsergebnisse erlauben genetische Informationen Aussagen über den Gesundheitszustand auch von Familienangehörigen. Sie bergen damit das Risiko konfligierender Interessen im Hinblick auf deren autonome Lebensführung und informationelle Selbstbestimmung in sich. Das Buch enthält die auf dem 10. Einbecker Workshop gehaltenen Vorträge, die sich aus medizinisch-naturwissenschaftlicher und juristischer Sicht mit dem Thema befassen. Im Anhang werden wichtige Materialien zum Thema Gentest ergänzt. So ist das österreichische Gentechnikgesetz, der Schweizer Entwurf eines Gentestgesetzes und der Entwurf der Fraktion der GRÜNEN im Bundestag für ein Deutsches Gentestgesetz enthalten.
Rechtsprobleme der HTLV-III-Infektion (AIDS)
Straf- und zivilrechtliche Aspekte gefährlicher ansteckender Krankheiten
Häftad, Tyska, 1986
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Die Verbesserung des Menschen
Tatsächliche und rechtliche Aspekte der wunscherfüllenden Medizin
Häftad, Tyska, 2009
751 kr
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Die Steigerung menschlicher Fähigkeiten hat die Menschheit schon seit jeher beschäftigt. Die heute noch strittige Debatte befasst sich in erster Linie mit dem vielfältigen Bereich nicht indizierter ärztlicher Maßnahmen zur Steigerung der menschlichen Leistungsfähigkeit, Verschönerung, Verbesserung und Selbststilisierung, einem Bereich, der in der einschlägigen Literatur umfassend mit „Enhancement" bezeichnet wird. Die rechtswissenschaftliche Debatte zur „wunscherfüllenden Medizin" oder „Wunschmedizin" steht erst ganz am Anfang. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich dieser Thematik angenommen und Empfehlungen zum rechtlichen Umgang mit dem Enhancement erarbeitet, die sich sowohl an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung und den Gesetzgeber als auch an die Angehörigen des ärztlichen Berufsstandes richten. Die Schranken des verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts des Patienten für den Bereich der Wunschmedizin sind zu definieren. Zudem müssen die Eingriffe der wunscherfüllenden Medizin berufsrechtlich, zivilrechtlich und sozialrechtlich bestimmt und bewertet werden.