Andreas Dieckmann - Böcker
Visar alla böcker från författaren Andreas Dieckmann. Handla med fri frakt och snabb leverans.
4 produkter
4 produkter
1 472 kr
Tillfälligt slut
Als Folge der Globalisierung sowie des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts setzen nicht mehr allein staatliche Stellen, sondern zunehmend Private auf nahezu allen Rechtsgebieten Verhaltensmaßstäbe. Gleichzeitig greift der Staat vermehrt auf private Bestimmungen zurück, bindet sie über Generalklauseln in die Rechtsordnung ein oder bedient sich der privaten Regelsetzer zur Erfüllung seiner hoheitlichen Regulierungsaufgaben. Die Notwendigkeit, diese Erscheinungsformen der autonomen und heteronomen Selbstregulierung zu systematisieren, ist zwar schon seit geraumer Zeit erkannt, bislang allerdings nicht umgesetzt worden. Petra Buck-Heeb und Andreas Dieckmann legen eine Systematisierung vor, welche die übergreifenden Strukturen der einzelnen Selbstregulierungsakte erfasst und so dazu beiträgt, Widersprüche bei ihrer rechtlichen Anwendung und die Erfordernisse an eine Ausgestaltung effektiver privater Regelsetzung zu erkennen. So hat der Staat autonome Selbstregulierung in dem Maße zu respektieren, wie die Vorschriften ihre Legitimation in der Privatautonomie sämtlicher Regeladressaten finden. Die privaten Akteure müssen daher zur Vermeidung eines staatlichen Eingreifens verfahrensbezogene Mindestanforderungen einhalten, deren Umfang noch kaum umrissen ist. Auch die Durchsetzung der Verhaltensmaßstäbe ist eine Bedingung erfolgreicher Selbstregulierung und deshalb Bestandteil einer übergreifenden Systembildung. Nicht nur der Staat, sondern auch Private verfügen über eine Vielzahl wirkungsvoller Kontroll- und Sanktionsmechanismen, deren sich der Staat seinerseits bedient.
1 155 kr
Tillfälligt slut
Die Ökonomische Analyse des Rechts fußt auf dem Verhaltensmodell des homo oeconomicus, eines Menschen also, der stets seinen Eigennutz kalkuliert und rational danach handelt. Dieses Menschenbild gehört mittlerweile auch in Deutschland zum methodischen Kanon der Rechtswissenschaft. Entgegen ihrem universellen Anspruch wendet sich die Ökonomische Analyse des Rechts hauptsächlich an den Gesetzgeber, nicht aber an den Rechtsanwender. Der akademische Nachwuchs der Juristischen Fakultät an der Leibniz Universität Hannover ist auf seiner ersten Mittelbautagung der Frage nachgegangen, ob gleichwohl das Verhaltensmodell des homo oeconomicus von der Rechtspraxis aufgenommen wird. Der vorliegende Band vereint drei orientierende Beiträge zur Schnittstellen-Problematik von Ökonomie und Jurisprudenz sowie sechs Untersuchungen zur Rechtspraxis, die thematisch vom Verbraucher-, Wettbewerbs- und Familienrecht über das Straf- und Arbeitsrecht bis zum Gewerblichen Rechtsschutz reichen.
2 392 kr
Tillfälligt slut
Neben der juristischen Person verleiht allein die Figur der Gesamthand Menschen die Fähigkeit, im Rechtsverkehr als Gemeinschaft aufzutreten. Die herrschende Meinung sieht in der Gesamthand als "Gruppe" ein Rechtssubjekt, das aber keine juristische Person sein soll. Diese Gruppenlehre führt sich selbst auf Gierkes deutsch-rechtliche Gesamthandslehre im 19. Jahrhundert, am Vorabend des BGB, zurück. Dieser dogmengeschichtliche Ansatz trifft zwar als solcher zu, nicht aber die Schlussfolgerung daraus. Für Gierke war die Gesamthand gerade kein Rechtssubjekt, sondern bloß ein Rechtsverhältnis. Andreas Dieckmann rekonstruiert daher erneut umfassend Gierkes Gesamthandslehre. Dabei bilden Gesamthand und juristische Person als Notwendigkeit den doppelten Gegenstand der Untersuchung, da Gierke seine germanistische Gesamthandsfigur in Auseinandersetzung mit Savignys romanistischer Rechtsfigur der juristischen Person entwickelt hat.
1 326 kr
Skickas inom 3-6 vardagar