Andreas Eicker – författare
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12 produkter
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PDF, Tyska, 2024703 kr
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Strafrecht ist in der Rechtspraxis vor allem Nebenstrafrecht. Über die Hälfte aller Verurteilungen sind solche nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG). Auch die Strafbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) haben eine erhöhte Relevanz. Mit Rücksicht darauf werden die wichtigsten Strafvorschriften der vorerwähnten Gesetze präzise nach ihren Tatbestandsmerkmalen besprochen. Dies unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesrevisionen sowie der Rechtsprechung und gegebenenfalls davon abweichender Lehrmeinungen. Viele Schaubilder, Fallbeispiele, Übungen und Wiederholungsfragen mit Lösungsvorschlägen ermöglichen Studierenden und Auszubildenden im Rechtspraktikum oder im Polizeidienst ein selbstständiges Erarbeiten der Materie. Die in der Praxis Tätigen sowie weitere Interessierte erhalten einen kompakten Überblick über zwei besonders relevante Teilgebiete des Nebenstrafrechts.
Del 62 - Adnotationes in Ius Canonicum
Iustitia - Libertas - Dignitas
Festschrift Fuer Adrian Loretan
Inbunden, Tyska, 2025
1 177 kr
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PDF, Tyska, 2018620 kr
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Migration und Globalisierung verändern das Leben von Menschen und ihre Beziehungen zueinander. Unterschiedliche weltanschauliche, theologische sowie rechtliche Vorstellungen treffen aufeinander. Die Debatten über Verschleierungsverbot, religiös motivierte Beschneidung sowie Gewalt "im Namen der Ehre" zeigen dies.Um den Dialog zwischen den Fachdisziplinen und Religionen zu fördern, fand an der Universität Luzern eine interdisziplinäre und internationale Tagung statt, die das Konzept von "Ehre" exemplarisch sowohl aus christlich- und islamisch-theologischer als auch aus rechtlicher Sicht, inklusive der islamischen Normenlehre, untersuchte.Die Beiträge zeigen die unterschiedlichen Bedeutungsgehalte des Begriffs "Ehre", und mit ihm verbunden auch von "Scham" und "Schuld", sowie ihre praktischen Auswirkungen in unterschiedlichen religiösen und rechtlichen Kontexten. Zugleich werden Gemeinsamkeiten über die Fach- und Religionsgrenzen hinweg sichtbar.Bezogen auf den Ehrbegriff wird ein Bogen gespannt von den theologiegeschichtlichen christlichen und islamischen Hintergründen über aktuelle rechtliche und pastoralpsychologische Fragen bis hin zu heute gelebten Traditionen.
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PDF, Tyska, 20211 262 kr
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Das Wirtschaftsstrafrecht ist eine dynamische, faszinierende und stark fachübergreifende Disziplin. Die 1. Auflage des vorliegenden Werkes erfreute sich grosser Beliebtheit, was bereits diese Neuauflage notwendig macht.Auch diese 2. Auflage versteht sich konzeptionell als Hand- und Studienbuch. In dieser Kombination werden über eine Einführung und Systematisierung fürs Studium hinaus gerade auch der Praxis Nachschlagemöglichkeiten und zahlreiche fachliche Vertiefungen geboten. Eine solch umfassende Darstellung ist für die Schweiz unikal.Alle Autorinnen und Autoren befassen sich beruflich intensiv mit dem Wirtschaftsstrafrecht und seiner Anwendung, was das Werk besonders praxisnah macht.Es wendet sich an alle, die sich beruflich, im Studium oder privat mit dem Wirtschaftsstrafrecht befassen, z.B. an Anwältinnen, Handels- und Wirtschaftsrechtler, Finanzmarktexpertinnen, Legal & Compliance Services, Vermögensverwalter, Treuhänderinnen, Wirtschaftspolizisten, Staatsanwälte, Richterinnen, unternehmensinterne Untersuchende, Unternehmensjuristinnen, Compliance-Officer, Verbandsjuristen, Behörden, Verwaltungen und Forensic Services, Studierende und weitere Interessierte.
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PDF, Tyska, 20201 262 kr
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Der vorliegende "Grundriss des Strafprozessrechts" ist speziell auf die Bedürfnisse von Studierenden und Praktikantinnen und Praktikanten zugeschnitten. Durch das praktische "Arbeiten am Gesetz" erfährt man das Strafverfahrensrecht in seinen wesentlichen Grundzügen rasch und einprägsam. Das Buch ist bewusst kompakt gehalten, mit zahlreichen Übersichten versehen und die Darstellung orientiert sich stets am Gesetz.Vor rund zehn Jahren hat die Schweizerische Strafprozessordnung die kantonalen Strafprozessordnungen abgelöst und steht nun vor einer ersten – umfangreicheren – Revision. Die Vereinheitlichung des Strafprozessrechts hat den Kantonen dennoch Gestaltungsspielräume belassen. Wie diese genutzt werden, wird am Beispiel des Kantons Luzern verdeutlicht.Zudem ist die vom Bundesrat im Jahr 2019 verabschiedete Botschaft zur Änderung der Strafprozessordnung bereits berücksichtigt.
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PDF, Tyska, 2023823 kr
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Die 3. völlig neu bearbeitete Auflage der früheren «Betriebsanleitung» zum Allgemeinen Teil I des StGB erscheint neu unter dem Titel «StGB AT Kompakt». In einem Frage-Antwort-Konzept werden die Formate Lehr- und Lernbuch vereint; die Wissensvermittlung erfolgt durch klare Fragen und präzise Antworten. Dabei werden die Studierenden zur Arbeit mit dem Gesetzestext angeleitet, was sie gerade zu Beginn des Studiums vielfach vernachlässigen. Das StGB ist und bleibt jedoch Ausgangspunkt jeden Nachdenkens über das geltende Strafrecht. Erst über die Auslegung einzelner Elemente seiner Vorschriften lassen sich die ebenso abstrakten wie differenzierten Grundlagen der Straftatkonzeption verstehen. «StGB AT Kompakt» behandelt die allgemeine Verbrechenslehre auf der Basis von Gesetzesauszügen, veranschaulicht sie durch Grafiken und demonstriert die Gesetzesanwendung anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung. Das Frage-Antwort-Konzept ermöglicht eine kontinuierliche Überprüfung des eigenen Lernerfolgs.
Häftad, Tyska, 2023
958 kr
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PDF, Tyska, 2017801 kr
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Das Verwaltungsstrafrecht als Summe der in Verwaltungsgesetzen und im Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) geregelten materiell- und formell-rechtlichen Strafvorschriften gehört zu den praktisch wichtigsten Rechtsgebieten und ist gleichwohl wissenschaftlich wenig durchdrungen. Während Verwaltungsstrafrecht lange als eine vom "echten" Strafrecht zu trennende Materie wahrgenommen wurde, setzt sich heute die Erkenntnis durch, dass Verwaltungsstrafrecht nicht etwa Verwaltungsrecht oder etwas ganz Eigenes ist, sondern eben Strafrecht. Das wirft zahlreiche Fragen auf. Dies gilt insbesondere für das Verwaltungsstrafverfahren des Bundes und dessen Verhältnis zur Strafprozessordnung und zum verwaltungsrechtlichen Verfahren. Ursächlich dafür sind vor allem Spannungen zwischen administrativen und aufsichtsrechtlichen Bedürfnissen einerseits und strafprozessualen Anforderungen andererseits sowie aus dem zum Teil unklaren Verhältnis zwischen dem in die Jahre gekommenen Allgemeinen Teil des VStrR und dem revidierten Allgemeinen Teil des StGB. Mit Rücksicht auf die angedeuteten Spannungsfelder beleuchten Vertreter aus Wissenschaft und Praxis, vor welchen aktuellen Herausforderungen insbesondere die Strafverfolgung und die Strafverteidigung im Umgang mit dem Verwaltungsstrafrecht stehen.
Häftad, Tyska, 2001
360 kr
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Die Wahrheitserforschung im Strafverfahren orientiert sich sowohl an der prozessualen Pflicht zur Aufklärung der "materiellen Wahrheit" als auch am Prinzip der "freien Beweiswürdigung". Diese Untersuchung * die sich vornehmlich an Strafrechtsinteressierte wendet * geht der Frage nach, ob die erwähnten Grundsätze von einer zu ihrem Wortlaut entgegengesetzten oder gegenläufigen Tendenz geprägt sind. Denn das Prinzip der "materiellen Wahrheit" verspricht, dem Ideal zur Aufklärung der "ganzen" Wahrheit gerecht zu werden, obwohl in der Praxis des Strafverfahrens eventuell doch "Freiräume" bestehen, in denen diesem Ideal nicht entsprochen wird. Das Prinzip der "freien Beweiswürdigung" hingegen suggeriert seinem Wortlaut nach eine richterliche Ungebundenheit in Bezug auf gesetzliche Beweisregeln, obwohl es eventuell doch Bindungen im Sinne einer Sachgebundenheit richterlicher Überzeugungsbildung gibt, die diesen "Freiraum" relativieren. Ferner wird der Frage nachgegangen, die sich aus der Wechselbeziehung der vorerwähnten Grundsätze ergibt. Gefragt wird, ob bei einer Inanspruchnahme sachverständiger Hilfe zur Aufklärung "materieller Wahrheit" einerseits, daraus andererseits die Verdrängung des Tatrichters aus seiner Pflicht zur "freien Beweiswürdigung" folgt. Um die aufgeworfenen Fragestellungen nicht rein abstrakt zu diskutieren, werden die sich eröffnenden Problemkreise beispielhaft auf die Probleme bei der Feststellung subjektiver Deliktsmerkmale und der Schuldfähigkeitsfeststellung bezogen. Der Autor, geb. 1972, absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaft mit strafrechtlicher Schwerpunktausbildung und wurde 1998 mit dem Deutschen Studienpreis der Körber-Stiftung, Hamburg ausgezeichnet. Er ist derzeit als Rechtsreferendar am OLG Oldenburg tätig.
Häftad, Tyska, 2017
425 kr
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Durch organisiert kriminelle und terroristische Aktivitäten und unter Ausnutzung globaler Mobilität von Personen, Waren und Kapital sowie technischer Innovationen ist die Kriminalitätsentwicklung von wachsender Internationalisierung geprägt. Diese Zwischenstaatlichkeit der Straftatbegehung birgt die Gefahr, mehrfach individuell zur Verantwortung gezogen zu werden.Die Ursache hierfür liegt im Internationalen Strafrecht. Es begründet bei Delikten mit Auslandsbezug eine zwischenstaatliche Vervielfältigung nationaler Strafansprüche und setzt den Strafverfolgten dem Risiko von Simultanverfahren und iterativer Strafverfolgung und Bestrafung aus. Konflikte mit rechtsstaatlichen Schutzpflichten und Fundamentalprinzipien machen daraus ein Rechtsproblem.Gefragt wird, ob diesem Problem europaweit mit dem derzeit weitest reichenden Doppelverfolgungs- und -bestrafungsverbot aus Art. 54 SDÜ begegnet werden kann. Unklar ist, welche Entscheidungen als >rechtskräftige AburteilungAburteilung< erscheint sachgerecht, doch liegt das zentrale Problem in der Bestimmung der zwischenstaatlichen Rechtskraftwirkung. Diesbezüglich werden vier Denk-Alternativen aufgezeigt und bewertet. Ein durch einheitliche Interpretation von Art. 54 SDÜ europäisierter ne-bis-in-idem-Grundsatz lässt jedoch das Problem internatonal-iterativer Strafverfolgung und Bestrafung ungelöst. Möglichkeiten seiner Internationalisierung werden deshalb angedacht. Doch selbst ein universelles Doppelverfolgungs- und -bestrafungsverbot verhindert keine transnationalen Simultanverfahren. Deshalb wird seine Fortentwicklung um eine (über)individuell-konkrete-Kriterien-Gewichtung mit subsidiärem Final-Kriterium vorgeschlagen und erörtert.
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PDF, Tyska, 2017337 kr
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Die Wahrheitserforschung im Strafverfahren orientiert sich sowohl an der prozessualen Pflicht zur Aufklärung der "materiellen Wahrheit" als auch am Prinzip der "freien Beweiswürdigung". Diese Untersuchung * die sich vornehmlich an Strafrechtsinteressierte wendet * geht der Frage nach, ob die erwähnten Grundsätze von einer zu ihrem Wortlaut entgegengesetzten oder gegenläufigen Tendenz geprägt sind. Denn das Prinzip der "materiellen Wahrheit" verspricht, dem Ideal zur Aufklärung der "ganzen" Wahrheit gerecht zu werden, obwohl in der Praxis des Strafverfahrens eventuell doch "Freiräume" bestehen, in denen diesem Ideal nicht entsprochen wird. Das Prinzip der "freien Beweiswürdigung" hingegen suggeriert seinem Wortlaut nach eine richterliche Ungebundenheit in Bezug auf gesetzliche Beweisregeln, obwohl es eventuell doch Bindungen im Sinne einer Sachgebundenheit richterlicher Überzeugungsbildung gibt, die diesen "Freiraum" relativieren. Ferner wird der Frage nachgegangen, die sich aus der Wechselbeziehung der vorerwähnten Grundsätze ergibt. Gefragt wird, ob bei einer Inanspruchnahme sachverständiger Hilfe zur Aufklärung "materieller Wahrheit" einerseits, daraus andererseits die Verdrängung des Tatrichters aus seiner Pflicht zur "freien Beweiswürdigung" folgt. Um die aufgeworfenen Fragestellungen nicht rein abstrakt zu diskutieren, werden die sich eröffnenden Problemkreise beispielhaft auf die Probleme bei der Feststellung subjektiver Deliktsmerkmale und der Schuldfähigkeitsfeststellung bezogen. Der Autor, geb. 1972, absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaft mit strafrechtlicher Schwerpunktausbildung und wurde 1998 mit dem Deutschen Studienpreis der Körber-Stiftung, Hamburg ausgezeichnet. Er ist derzeit als Rechtsreferendar am OLG Oldenburg tätig.
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PDF, Tyska, 2017422 kr
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Durch organisiert kriminelle und terroristische Aktivitäten und unter Ausnutzung globaler Mobilität von Personen, Waren und Kapital sowie technischer Innovationen ist die Kriminalitätsentwicklung von wachsender Internationalisierung geprägt. Diese Zwischenstaatlichkeit der Straftatbegehung birgt die Gefahr, mehrfach individuell zur Verantwortung gezogen zu werden.Die Ursache hierfür liegt im Internationalen Strafrecht. Es begründet bei Delikten mit Auslandsbezug eine zwischenstaatliche Vervielfältigung nationaler Strafansprüche und setzt den Strafverfolgten dem Risiko von Simultanverfahren und iterativer Strafverfolgung und Bestrafung aus. Konflikte mit rechtsstaatlichen Schutzpflichten und Fundamentalprinzipien machen daraus ein Rechtsproblem.Gefragt wird, ob diesem Problem europaweit mit dem derzeit weitest reichenden Doppelverfolgungs- und -bestrafungsverbot aus Art. 54 SDÜ begegnet werden kann. Unklar ist, welche Entscheidungen als >rechtskräftige AburteilungAburteilung< erscheint sachgerecht, doch liegt das zentrale Problem in der Bestimmung der zwischenstaatlichen Rechtskraftwirkung. Diesbezüglich werden vier Denk-Alternativen aufgezeigt und bewertet. Ein durch einheitliche Interpretation von Art. 54 SDÜ europäisierter ne-bis-in-idem-Grundsatz lässt jedoch das Problem internatonal-iterativer Strafverfolgung und Bestrafung ungelöst. Möglichkeiten seiner Internationalisierung werden deshalb angedacht. Doch selbst ein universelles Doppelverfolgungs- und -bestrafungsverbot verhindert keine transnationalen Simultanverfahren. Deshalb wird seine Fortentwicklung um eine (über)individuell-konkrete-Kriterien-Gewichtung mit subsidiärem Final-Kriterium vorgeschlagen und erörtert.