Klaus Volk – författare
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Das Buch versammelt die Referate des dritten Symposions im Rahmen des Projektes "Economy, Criminal Law, Ethics".Die in den bisherigen Symposien - dokumentiert in "Die Handlungsfreiheit des Unternehmers - wirtschaftliche Perspektiven, strafrechtliche und ethische Schranken" (2009) und "Die Finanzkrise, das Wirtschaftsstrafrecht und die Moral" (2010) - unternommenen Versuche, mit der Finanzkrise in ein neues Stadium getretene Anforderungen an das Wirtschaftsstrafrecht systematisch und interdisziplinär zu untersuchen, haben nach und nach die Frage aufkommen lassen, ob zwischen Ökonomie und Recht überhaupt ein harmonisches Verhältnis bestehen kann. Das dritte Symposion hat sich deshalb auf dieses Problem konzentriert. Die im ersten Teil abgedruckten Referate machen deutlich, wie die Ziele, die der Finanzmarkt verfolgt, mit anderen ökonomischen Aufgaben konkurrieren und dass jetzt - auch mit Hilfe des Rechts - neue Mechanismen der Koordination gefunden werden müssen. Das demonstrieren in brennpunkthaften Verdichtungen die dann folgenden Referate zu einigen ausgewählten materiellstrafrechtlichen und strafprozessualenThemen. Diese führen im letzten Teil des Symposions unter dem Aspekt möglicher Reformen von Regulierung und Kontrolle wieder zurück zu den Grundlagen. In einem Ausblick schließlich wird in den Diskussionen verborgenen methodologischen Kontroversen nachgegangen, deren Vergegenwärtigung das Verständnis der komplexen Vorgänge erleichtert.
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Unternehmenskultur und Wirtschaftsstrafrecht
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Unternehmen und Unternehmensethik haben in allen Bänden, die bisher im Rahmen des Projekts "Economy, Criminal Law, Ethics" (ECLE) veröffentlicht worden sind, eine Rolle gespielt. Im vorletzten der bisher erschienenen Bände ist speziell die Frage der Strafbarkeit von Unternehmen behandelt worden, und im letzten Band über das "Gemeinwohl im Wirtschaftsstrafrecht" taucht das Unternehmen als Adressat dieses Postulats wiederum auf.In der vorliegenden Publikation werden diese Annäherungen unter dem - jetzt von allen Seiten zunehmend äußerst ernstgenommenen - Begriff der Unternehmenskultur zusammengeführt und weiterentwickelt. Das geschieht zunächst im Rahmen genereller Erörterungen über Probleme, die sich aus dem Demokratie-Aspekt ergeben - sowohl grundsätzlich, wie auch bezogen auf die modernsten digitalen Kommunikationen, die ein Unternehmen zusammenhalten. Es folgen Exemplifizierungen vor allem durch das Trennbankengesetz und bei der Kriminalpolitik des Insider-Strafrechts. Hinzu treten Konkretisierungen auf dem Gebiet der internen Untersuchungen in Unternehmen, des Gesundheitsmarkts und ausgewählter Korruptionskonstellationen.
924 kr
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Unternehmen und Unternehmensethik haben in allen Bänden, die bisher im Rahmen des Projekts "Economy, Criminal Law, Ethics" (ECLE) veröffentlicht worden sind, eine Rolle gespielt. Im vorletzten der bisher erschienenen Bände ist speziell die Frage der Strafbarkeit von Unternehmen behandelt worden, und im letzten Band über das "Gemeinwohl im Wirtschaftsstrafrecht" taucht das Unternehmen als Adressat dieses Postulats wiederum auf.In der vorliegenden Publikation werden diese Annäherungen unter dem - jetzt von allen Seiten zunehmend äußerst ernstgenommenen - Begriff der Unternehmenskultur zusammengeführt und weiterentwickelt. Das geschieht zunächst im Rahmen genereller Erörterungen über Probleme, die sich aus dem Demokratie-Aspekt ergeben - sowohl grundsätzlich, wie auch bezogen auf die modernsten digitalen Kommunikationen, die ein Unternehmen zusammenhalten. Es folgen Exemplifizierungen vor allem durch das Trennbankengesetz und bei der Kriminalpolitik des Insider-Strafrechts. Hinzu treten Konkretisierungen auf dem Gebiet der internen Untersuchungen in Unternehmen, des Gesundheitsmarkts und ausgewählter Korruptionskonstellationen.
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Die Strafrechtler überlassen es nicht der (kritischen) Kriminologie, nach Strukturen und Motiven von Strafgesetzgebung und Strafrechtsanwendung in Wirtschaftsstrafsachen zu suchen. Sie sehen – wofür die traditionelle Interpretation des Rechts eigentlich keine Handhabe bietet –, dass vieles Rätselhafte oder jedenfalls schwer zu Erklärende bei Staatsanwaltschaften und Gerichten im Umgang mit den Beschuldigten seinen Ursprung in unreflektierten Vorverständnissen und institutionellen Dynamiken hat.Das Hauptbeispiel ist die Flucht in die abstrakten Gefährdungstatbestände. Da sie auf das Merkmal eines eingetretenen Schadens – auch in Gestalt konkreter Gefährdungen – verzichten und die generelle Eignung eines Verhaltens, einen Schaden herbeizuführen, genügen lassen, reduziert sich die Prüfungspflicht der Justiz auf die Frage nach verletzten Pflichten. Sie kann man mühelos in einem Katalog zusammenstellen, weil es auf Folgenkalkulation nicht ankommt. Diese fordert vielmehr, dass man bei den Konkretisierungen der Definitionen das Verhältnis von Zuschreibung und Zurechnung klärt.Die Beiträge setzen sich mit dieser Problematik sowohl grundsätzlich wie im Detail auseinander, unter besonderer Berücksichtigung von Opfermitverantwortung einerseits, Anlageberatung und exzessiver Risikoübernahme andererseits. Der Band schließt mit der Diskussion über den Vorschlag für ein Unternehmensstrafrecht.
Strafverfolgung in Wirtschaftsstrafsachen
973 kr
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Die Strafrechtler überlassen es nicht der (kritischen) Kriminologie, nach Strukturen und Motiven von Strafgesetzgebung und Strafrechtsanwendung in Wirtschaftsstrafsachen zu suchen. Sie sehen – wofür die traditionelle Interpretation des Rechts eigentlich keine Handhabe bietet –, dass vieles Rätselhafte oder jedenfalls schwer zu Erklärende bei Staatsanwaltschaften und Gerichten im Umgang mit den Beschuldigten seinen Ursprung in unreflektierten Vorverständnissen und institutionellen Dynamiken hat.Das Hauptbeispiel ist die Flucht in die abstrakten Gefährdungstatbestände. Da sie auf das Merkmal eines eingetretenen Schadens – auch in Gestalt konkreter Gefährdungen – verzichten und die generelle Eignung eines Verhaltens, einen Schaden herbeizuführen, genügen lassen, reduziert sich die Prüfungspflicht der Justiz auf die Frage nach verletzten Pflichten. Sie kann man mühelos in einem Katalog zusammenstellen, weil es auf Folgenkalkulation nicht ankommt. Diese fordert vielmehr, dass man bei den Konkretisierungen der Definitionen das Verhältnis von Zuschreibung und Zurechnung klärt.Die Beiträge setzen sich mit dieser Problematik sowohl grundsätzlich wie im Detail auseinander, unter besonderer Berücksichtigung von Opfermitverantwortung einerseits, Anlageberatung und exzessiver Risikoübernahme andererseits. Der Band schließt mit der Diskussion über den Vorschlag für ein Unternehmensstrafrecht.
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Der vorliegende Band gibt die Referate und Diskussionen des achten Symposions im Rahmen des Projekts Economy, Criminal Law, Ethics (ECLE) am Institute for Law and Finance an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main wieder. Im Wirtschaftsstrafrecht sind besonders viele unbestimmte Tatbestandsmerkmale enthalten. Die klassischen Auslegungsmethoden reichen nicht aus sie zu erklären, und die Gesetze, die sie enthalten, korrekt anzuwenden. Die Beiträge des vorliegenden Bandes gehen der Frage nach, ob hier womöglich gesamtwirtschaftliche Perspektiven manifest oder latent im Spiel sind. Ihre Abgrenzung von der Mikro-Ökonomie war daher ein zentrales Thema des Symposions.
Unter dem Eindruck, dass der gegenwärtige Status unseres Wirtschafts- und Finanzsystems eine sinnvolle Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten vielleicht nicht mehr möglich macht, stellt sich die Frage, ob es nicht im Wirtschaftsleben auch um politische Straftaten gehen könne, die noch nicht tatbestandlich fixiert sind. Dann werden Schwerpunkte des Wirtschaftsstrafrechts auf den Prüfstand der Ausgangsfrage gestellt. Ein rechtsvergleichender Blick auf die Rolle unbestimmter Tatbestandsmerkmale im Ausland geht dem voraus. Es folgen Fixierungen des Problems im Netzwerk der Verweisungstechniken, deren sich die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts zunehmend bedient. Unter den einschlägigen Kriminalitätsfeldern richtet sich das Interesse dann auf das Kapitalmarktstrafrecht, dessen Entwicklung infolge europarechtlicher Vorgaben besondere Aufmerksamkeit verdient. Es folgen Erörterungen zu Berechnungen des Vermögensschadens, zur Reichweite des Umweltstrafrechts und der Tatbestände der Korruption. Den Abschluss bildet die Durchmusterung des Wirtschaftsstrafrechts daraufhin, ob die Verwendung unbestimmter Merkmale mit Blick auf symbolische Wirkungen bewusst geschieht.
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Der vorliegende Band gibt die Referate und Diskussionen des achten Symposions im Rahmen des Projekts Economy, Criminal Law, Ethics (ECLE) am Institute for Law and Finance an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main wieder. Im Wirtschaftsstrafrecht sind besonders viele unbestimmte Tatbestandsmerkmale enthalten. Die klassischen Auslegungsmethoden reichen nicht aus sie zu erklären, und die Gesetze, die sie enthalten, korrekt anzuwenden. Die Beiträge des vorliegenden Bandes gehen der Frage nach, ob hier womöglich gesamtwirtschaftliche Perspektiven manifest oder latent im Spiel sind. Ihre Abgrenzung von der Mikro-Ökonomie war daher ein zentrales Thema des Symposions.
Unter dem Eindruck, dass der gegenwärtige Status unseres Wirtschafts- und Finanzsystems eine sinnvolle Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten vielleicht nicht mehr möglich macht, stellt sich die Frage, ob es nicht im Wirtschaftsleben auch um politische Straftaten gehen könne, die noch nicht tatbestandlich fixiert sind. Dann werden Schwerpunkte des Wirtschaftsstrafrechts auf den Prüfstand der Ausgangsfrage gestellt. Ein rechtsvergleichender Blick auf die Rolle unbestimmter Tatbestandsmerkmale im Ausland geht dem voraus. Es folgen Fixierungen des Problems im Netzwerk der Verweisungstechniken, deren sich die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts zunehmend bedient. Unter den einschlägigen Kriminalitätsfeldern richtet sich das Interesse dann auf das Kapitalmarktstrafrecht, dessen Entwicklung infolge europarechtlicher Vorgaben besondere Aufmerksamkeit verdient. Es folgen Erörterungen zu Berechnungen des Vermögensschadens, zur Reichweite des Umweltstrafrechts und der Tatbestände der Korruption. Den Abschluss bildet die Durchmusterung des Wirtschaftsstrafrechts daraufhin, ob die Verwendung unbestimmter Merkmale mit Blick auf symbolische Wirkungen bewusst geschieht.
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Ehrverletzende Personalsatire in Deutschland, Oesterreich, Der Schweiz Und England
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Markenschutz Im Strafrecht
Die Rechtslage in Deutschland Und Den USA
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Sicherheit, Risiko und Opferschutz
Anlaesse der Strafgesetzgebung und Moeglichkeiten wissenschaftlicher Einflussnahme
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Bedeutung der Abgrenzung von Tat- und Rechtsfrage in der strafprozessualen Revision
Vor dem Hintergrund der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung
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Aberglaube und Unverstand in der Lehre von Versuch und Ruecktritt
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Sanktionierung von Unternehmen
Status quo, Defizite und Alternativen de lege ferenda
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Handlungsfreiheit des Unternehmers
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Die Finanzkrise, Das Wirtschaftsstrafrecht Und Die Moral
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Das Zweite Symposion zu Economy, Criminal Law, Ethics (ECLE) fand am 20. und 21. November 2009 zu dem Thema "Die Finanzkrise, das Wirtschaftstrafrecht und die Moral" am Institute for Law and Finance ILF an der Goethe-Universität Frankfurt am Main statt. Der vorliegende Tagungsband enthält die dort von ausgewiesenen Experten gehaltenen Vorträge.