Martin Illmer – författare
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Del 47 - Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht
Der Arglisteinwand an der Schnittstelle von staatlicher Gerichtsbarkeit und Schiedsgerichtsbarkeit
Häftad, Tyska, 2007
993 kr
Tillfälligt slut
Nach welchen Grundsätzen ist es den Parteien eines Rechtsstreits, der einer Schiedsvereinbarung unterliegt, verwehrt, die Schnittstelle der sich ausschließenden Zuständigkeiten von staatlichem Gericht und Schiedsgericht für sich nutzbar zu machen? Der Beklagte versucht, sich in beiden Rechtswegen der Durchsetzung des prozessualen Anspruchs zu entziehen. Der Kläger versucht, sich eine doppelte Klagemöglichkeit in beiden Rechtswegen zu verschaffen.Im ersten Teil systematisiert Martin Illmer die bestehende Kasuistik der Rechtsprechung, die das Problem in der Regel einzelfallbezogen über § 242 BGB löst. Besonders ausführlich behandelt er dabei die Fälle der Mittellosigkeit einer der Parteien. Für den Fall der Aufrechnung rechtswegfremder Forderungen im Verhältnis des Schiedsverfahrens zum staatlichen Rechtsweg entwickelt er eine eigene Lösung über den Mechanismus der Aussetzung des Verfahrens, die dem Bedürfnis nach Aufrechnung trotz Wahrung der vereinbarten unterschiedlichen Rechtswege gerecht wird. In einem zweiten Teil entwickelt der Verfasser der Struktur der jeweiligen Konstellation entsprechende prozessrechtliche Lösungen über die präzisen Mechanismen der Rechtskraft, Bindungswirkung und Präklusion sowie die Gegeneinwände des § 1032 Abs.1 ZPO, um den Parteien die Ausnutzung der Schwächen und Brüche an der Schnittstelle in der oben beschriebenen Weise zu verwehren. Martin Illmer stellt dazu grundlegende Überlegungen zum Verhältnis schiedsgerichtlicher Entscheidungen zu Entscheidungen staatlicher Gerichte über die eigene Zuständigkeit an.
Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts
Band I: Abschlussprüfer - Kartellverfahrensrecht. Band II: Kauf - Zwingendes Recht
Häftad, Tyska, 2011
1 551 kr
Tillfälligt slut
Vor dem Hintergrund einer stetig zunehmenden, aber fragmentarischen Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft im Bereich des Privatrechts verfolgt das vorliegende Werk einen integrativen Ansatz. In einer umfassenden Zusammenstellung von über 470 Stichwort-Artikeln strukturiert es sämtliche Bereiche des europäischen Privatrechts unter Berücksichtigung der rechtshistorischen und rechtsvergleichenden Dimension sowie der Entwicklung europäischen Einheitsrechts. Das Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts stellt damit der Rechtswissenschaft, aber auch der Rechtspraxis den gegenwärtigen Stand des europäischen Privatrechts umfassend in komprimierter und leicht zugänglicher Weise zur Verfügung. Zugleich bildet es eine zentrale Grundlage für die konsistente Fortbildung des europäischen Privatrechts.Aus Rezensionen:"Anzuzeigen ist ein grandioses Werk, das sich bescheiden 'Handwörterbuch' nennt. […]"Hans-Jürgen Rabe EuZW 15/2010, 576"Ein kolossales, ja ein einmaliges Werk: 137 Autoren fassen in 473 Stichwörtern auf nur knapp 2000 Seiten die volle Bandbreite des europäischen Privatrechts zusammen! […] Wer als deutscher Jurist, sei er Richter, Rechtsanwalt, Syndikus oder Rechtspolitiker über den engen Tellerrand heimischen Rechts blicken will bzw. muss, kann auf dieses Grundlagenwerk nicht verzichten. Das Handwörterbuch mit seiner Bandbreite und Systematik darf in keiner Bibliothek fehlen! Nirgendwo sonst erfährt der Jurist so viel, so schnell und auf so engem Raum."Volker Triebel NJW 12/2010, 831f."[…] Herausgeber und Autoren haben ein beachtliches Werk geschaffen, das jede Bibliothek bereichert und beste Orientierung im Dschungel des Europäischen Privatrechts gewährleistet."Mathias Habersack JZ 6/2010, 296f.
2 788 kr
Tillfälligt slut
Dienstvertrag, Werkvertrag, Auftrag und Geschäftsbesorgung bilden im BGB eine wenig aufbereitete Restmasse dessen, was nicht Veräußerung oder Gebrauchsüberlassung ist. Welcher ratio legis folgt die Einteilung in diese Vertragstypen? Warum erfolgt kein einheitlicher Regelungszugriff, sondern werden der Dienst- und Werkvertrag nach der geschuldeten Leistung, der Auftrag nach der Entgeltlichkeit und die Geschäftsbesorgung nach einem konturlosen, nicht näher geregelten Konzept zugeordnet? Martin Illmer geht diesen und weiteren Fragen in einer historisch-kritischen Analyse nach, um auf dieser Grundlage de lege ferenda die Strukturen eines einheitlichen Dienstleistungsvertragsrechts zu entwickeln. Diese knüpfen an bekannte Regelungen an, ordnen sie jedoch grundlegend neu und modifizieren sie insofern, als sie nicht sachgerecht erscheinen, in Gestalt einer einheitlichen Lösung für sämtliche selbständigen Tätigkeitsverträge.
3 504 kr
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