Mary-Rose McGuire - Böcker
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The Research Handbook on Intellectual Property Rights and Arbitration explores the complementary relationship between state court adjudication and arbitral proceedings in the context of intellectual property rights. Presenting contemporary research and insight into the scholarly debates on the topic, it provides a comprehensive overview of arbitrating intellectual property disputes on an international scale.Bringing together an array of distinguished academics and professionals from across the globe, the central theme of this Research Handbook is the relationship between intellectual property and arbitration in general. Individual chapters consider such questions as the arbitrability of intellectual property disputes, suitable arbitration bodies, and the protection of trade secrets in arbitral proceedings. Specific fields of intellectual property arbitration such as licensing, copyright and domain name disputes are deftly considered alongside investor-state dispute settlement, whilst national perspectives on intellectual property arbitration are also surveyed.Both incisive and authoritative, this Research Handbook will prove essential for researchers and students who are interested in intellectual property law and dispute resolution. Legal practitioners active in arbitrating intellectual property disputes will similarly benefit from the applied nature of the text.
Del 34 - Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht
Verfahrenskoordination und Verjährungsunterbrechung im Europäischen Prozessrecht
Häftad, Tyska, 2004
1 605 kr
Tillfälligt slut
Mary-Rose McGuire befasst sich mit der Verjährungsproblematik, die sich bei zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug in Folge der Rechtshängigkeitssperre des Art. 27 EuGVVO bzw. Art. 21 LGVÜ ergeben kann. Die Untersuchung der Rechtshängigkeitsregel zeigt, dass das Europäische Prozessrecht Parallelverfahren vor Gerichten mehrerer Mitgliedstaaten grundsätzlich ausschließt, ohne für den Fall Vorsorge zu treffen, dass das allein zulässige Erstverfahren das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers nicht erfüllt. Wird in Folge ein sukzessives Verfahren in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich, so erlangt die Frage, ob das fehlgeschlagene Erstverfahren zumindest die Verjährung unterbrochen hat, überragende Bedeutung.Ein Vergleich der verjährungsrechtlichen Regelungen des deutschen, englischen, österreichischen und schweizerischen Rechts zeigt, dass diese Frage höchst unterschiedlich beantwortet wird. Daraus entsteht an der Schnittstelle zwischen Europäischem Prozessrecht und nationalem Recht ein Rechtsschutzdefizit, das unmittelbare Folge des Zusammenspiels zwischen der Europäischen Rechtshängigkeitssperre und dem Europäischen Anerkennungsrecht ist, und entsprechend auch auf dieser Ebene einer Lösung zugeführt werden muss. Die Autorin untersucht die Lösungsmodelle, die die vier untersuchten nationalen Rechtsordnungen für vergleichbare innerstaatliche Konstellationen aufweisen, und erarbeitet auf dieser Grundlage abschließend einen Vorschlag für eine Regelung im Rahmen des Europäischen Prozessrechts.
Del 161 - Jus Privatum
Die Lizenz
Eine Einordnung in die Systemzusammenhänge des BGB und des Zivilprozessrechts
Inbunden, Tyska, 2012
2 709 kr
Tillfälligt slut
Die Lizenz stellt die zentrale Verwertungsform für Rechte des Geistigen Eigentums dar. Bisher scheitert eine dogmatisch konsistente Einordnung in das Rechtssystem jedoch an der in Deutschland tradierten Abweichung vom Allgemeinen Zivilrecht sowie der starken Differenzierung nach der Art des Schutzgegenstands. Die daraus resultierenden dogmatischen Brüche und Unsicherheiten sind aus wissenschaftlicher Perspektive unbefriedigend und belasten die Vertragspraxis. Mary-Rose McGuire arbeitet die Lizenz als ein Rechtsinstitut an der Schnittstelle zwischen Allgemeinem Zivilrecht und dem Recht des Geistigen Eigentums heraus und integriert dadurch die Lizenzerteilung in das Allgemeine Zivilrecht. Die Lizenz wird als verdinglichte Obligation erfasst, der Lizenzvertrag nach dem Vorbild der Vertragstypen des BGB als einheitliches Modell konzipiert. Die Konsequenzen der Anwendung des Allgemeinen Schuldrechts werden ebenso erörtert, wie die Behandlung des Lizenzvertrags in Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kollisionsrecht.