Standardwerk zum offentlichen BaurechtDer uberarbeite Standardkommentar bietet praxisorientierte Erlauterungen zum gesamten Bauplanungsrecht (BauGB und BauNVO). Das bewahrte Autorenteam setzt dabei weiterhin klare Schwerpunkte sowohl fur die tagliche Anwendung in der Praxis als auch im Hinblick auf die Anforderungen juristischer Staatsprufungen. Aktuelle RechtsprechungDen Ausfuhrungen liegt die umfassend und sorgfaltig ausgewertete Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde. Erganzend werden obergerichtliche Entscheidungen sowie relevante Literatur dort berucksichtigt, wo sie fur das Verstandnis und die praktische Handhabung der Vorschriften von besonderer Bedeutung sind. Mit Bau-Turbo und RED-III-RichtlinieBerucksichtigt sind samtliche seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesanderungen. Besonderes Augenmerk gilt dabei den aktuellen Entwicklungen im Bauplanungsrecht, insbesondere den durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung eingefuhrten Regelungen ( Bau-Turbo ). Die neuen Vorschriften etwa 31 Abs. 3, 34 Abs. 3 b und 246 e BauGB eroffnen erweiterte Handlungsspielraume zur schnelleren Realisierung von Wohnbauvorhaben und werden im Kommentar praxisnah erlautert. Zudem werden die europarechtlichen Vorgaben der RED-III-Richtlinie mit Blick auf die Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren fur Windenergie auf See und Stromnetze systematisch eingeordnet und fur die Anwendungspraxis aufbereitet. Zugelassenes PrufungshilfsmittelFur Referendare in Bayern ist der Kommentar als Prufungshilfsmittel in der Zweiten Juristischen Staatsprufung zugelassen. Weiterfuhrende Materialien im Online-KommentarErganzend steht eine digitale Fassung des Kommentars zur Verfugung, die weiterfuhrende Materialien sowie den Zugang zur einschlagigen Rechtsprechung bietet. Uber den Online-Dienst baugb-context.boorberg.de ist der Zugriff auf Judikate umfassend gewahrleistet, sodass Nutzerinnen und Nutzer flexibel zwischen gedrucktem Werk und digitaler Nutzung wahlen oder beide Angebote parallel einsetzen konnen. Details zum Online-Dienst BauGB BauNVO context finden Sie hier. Besonders empfehlenswert fur:VerwaltungJustizAnwaltschaftArchitekturburosIngenieurburosBauunternehmen