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Die Autorin widmet sich in ihrer Arbeit der bislang wissenschaftlich ungeklärten und höchst praxisrelevanten Frage, ob § 136a StPO auch bei entlastenden Beweisergebnissen anwendbar ist. Sie zeigt, dass ein Beweisverbot in dieser Konstellation weder verfassungsrechtlich zwingend noch kriminalpolitisch überzeugend ist und derzeit erhebliche Schutzlücken für den Beschuldigten bestehen. Nach einer Analyse der Grundlagen des Strafverfahrensrechts einschließlich eines rechtsvergleichenden Blickes auf Österreich und die Schweiz, entwickelt die Autorin auf dieser Basis einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag, der die Beschuldigtenrechte stärkt und damit die Effektivität der Strafverteidigung nachhaltig verbessert.
Die Arbeit wurde mit dem DStV-Dissertationspreis 2025 ausgezeichnet.