Die Leistungserbringung in eigenen Einrichtungen der Unfall- und Rentenversicherungstrager ist ein bisher kaum untersuchter Bereich der deutschen Gesundheitsversorgung mit hoher praktischer Relevanz. Der Autor untersucht, ob der Betrieb eigener Einrichtungen zulassig ist und welche Rechtsbeziehungen zwischen diesen Einrichtungen und ihren Tragern einerseits sowie den Versicherten andererseits bestehen. Zur Losungsfindung wird auf Grundsatze und Theorien aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht zuruckgegriffen und es werden Parallelen zum Kommunalrecht sowie zum Recht der offentlichen Unternehmen gezogen. Zudem wird die Leistungserbringung in eigenen Einrichtungen vor dem Hintergrund des Wettbewerbs- und Vergaberechts bewertet.