Schutzlücke intersektionale Diskriminierung?

Art. 21 Abs. 1 GRCh als Blaupause für das nationale Arbeitsrecht

AvAnna Kristin Biedermann

Inbunden, Tyska, 2025

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Das geltende Antidiskriminierungsrecht bildet tatsächliche Diskriminierungserfahrungen nur unzureichend ab. Die gesetzlich vorgesehene Anknüpfung an einzelne Diskriminierungsmerkmale stellt jene Benachteiligungen schutzlos, die durch eine untrennbare Verschränkung mehrerer Merkmale gekennzeichnet sind. Diese Diskriminierung an der "Schnittstelle" verschiedener Merkmale macht das Konzept der Intersektionalität sichtbar. Es legt die dem Recht zugrunde liegenden gesellschaftlichen Machtstrukturen offen. Anna Kristin Biedermann verdeutlicht die Notwendigkeit, die Schutzlücke der intersektionalen Diskriminierung zu schließen. Sie schlägt einen rechtsdogmatisch gangbaren Weg vor, wie die Schnittstelle als eigene Diskriminierungsform unter Rückgriff auf das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot im privaten Arbeitsverhältnis verankert werden kann.Die Arbeit wurde mit dem Deutschen Studienpreis der Körber-Stiftung 2025, dem Bayreuther Dissertationspreis für europäisches Arbeitsrecht 2025 und dem Dissertationspreis des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht 2025 ausgezeichnet.

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