Die papstliche Delegationsgerichtsbarkeit gilt als eines der zentralen Mittel zur Durchsetzung des papstlichen Jurisdiktionsprimats wahrend des 12. und 13. Jahrhunderts in der gesamten Christenheit. Gleichwohl liegen bisher nur fur wenige Regionen detaillierte Studien vor. Anhand der Kirchenprovinz Salzburg sowie der Bistumer Augsburg und Eichstatt bietet Philipp T. Wollmann erstmals eine umfangreiche Untersuchung zu einem Gebiet des romisch-deutschen Reiches. Dabei steht neben der regionalen Auspragung und Rezeption vor allem die Frage nach den Grunden fur die besondere Entwicklung der Delegationsgerichtsbarkeit im Spannungsfeld zwischen Region und Kurie im Zentrum.