Im Gesundheitsrecht wirken Normalitatsvorstellungen fort, die nicht immer mit medizinischen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Lebenswirklichkeiten ubereinstimmen. Die geschlechtersensible Medizin weist seit Langem darauf hin, dass Krankheitssymptome und Therapiewirkungen variieren konnen, was auch das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung vor Herausforderungen stellt. Hinzu treten Fragen der Geschlechtervarianz, insbesondere zur Regelung von Anspruchen auf korperverandernde medizinische Manahmen. Auch das Recht der assistierten Reproduktion ist von Normalitatsannahmen gepragt und wirft im Lichte reproduktiver Rechte neue Bewertungsfragen auf. Der Sammelband versammelt interdisziplinare Beitrage einer Tagung des INEGES.