Eine vollstandige Protokollierung des Inhalts einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung findet aktuell nicht statt. Die Verfahrensbeteiligten sind stattdessen darauf angewiesen, eigene Mitschriften anzufertigen. Die Arbeit geht deshalb der Frage nach, ob eine digitale Inhaltsdokumentation, also die Aufzeichnung des Hauptverhandlungsgeschehens mit Unterstutzung eines technischen Mittels, diesem problematischen Umstand entgegenwirken kann. Dazu wird insbesondere analysiert, wie eine (Bild-)Ton-Aufzeichnung genutzt werden kann, welche Risiken mit ihr verbunden sind und wie eine Umsetzung erfolgen konnte. Dabei wird der (gescheiterte) Entwurf eines Hauptverhandlungsdokumentationsgesetzes (DokHVG) umfassend berucksichtigt.