38 EStG - als Kopfnorm des Lohnsteuerrechts - nimmt an verschiedenen Stellen auf den Arbeitgeber" Bezug, ohne diesen Begriff zu definieren. Auch in anderen Vorschriften des Einkommensteuerrechts, die sich mit den Einkunften aus nichtselbstandiger Arbeit und der Lohnsteuer befassen, wird dieser Begriff verwendet, ohne ihn naher zu konkretisieren. Obwohl der Arbeitgeber die zentrale Figur des Lohnsteuerabzugs ist, ist der Begriff in Rechtsprechung und Schrifttum kaum mit Leben gefullt worden. Hinzu kommt, dass seine inhaltliche Reichweite im Fluss ist, da der Gesetzgeber in jungerer Zeit den 38 EStG mehrfach erweitert hat, erkennbar mit dem Ziel, Erhebungslucken beim Lohnsteuerabzug zu schlieen. Die entsprechenden Regelungen wirken auf den Arbeitgeberbegriff zuruck.Der Autor hat es sich zur Aufgabe gemacht, die so skizzierte Forschungslucke zu schlie en. Ausdrucklich nicht Gegenstand der Untersuchung ist die Stellung des Arbeitgebers im Dreiecksverhaltnis zum Arbeitnehmer und zum Staat.