Angesichts der Entwicklung groer Online Plattformen bedarf die Haftungsbeurteilung von Host Providern im Personlichkeitsrechtsschutz einer Neuorientierung hin zu starkerer Verantwortung fur die Inhaltsmoderation. Zentrales Kriterium der Providerhaftung in der EU, Deutschland und China ist die Kenntnis von einer Rechtsverletzung. Deren Feststellung ist jedoch schwierig, da Personlichkeitsrechtsverletzungen regelmaig eine Abwagung mit der Meinungsfreiheit erfordern. Die Arbeit schlagt vor, die Kenntnis als zweistufige Pflicht im Rahmen eines verkehrspflichtenbasierten Haftungsmodells zu verstehen, um die Interessen von Rechteinhaber:innen, Nutzer:innen und Plattformen auszubalancieren und automatisierte Moderation zu fordern.