Fontes Iuris Gentium – serie
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Der vorliegende Band der Fontes luris Gentium umfaBt einen nur relativ kurzen Zeitabschnitt (1961 - 1965) und stellt so die Verbindung zum Datum seiner VerOf- fentlichung nicht unmittelbar her. Die Verzogerung beruht insbesondere darauf, daB die Obersetzungen der deutschsprachigen Leitsatze in die englische und franzosische Sprache erhebliche Aufwendungen in zeitlicher Hinsicht notwendig machten. In seinem System und in den Anordnungen der verarbeiteten Materie folgt der nun publizierte Band weiterhin den friiheren Bearbeitungen. Jedoch, wie in der Einflih- rung zu Band A II 4 angeklindigt und eingehend begrlindet (S. IX), wurden auch Gerichtsentscheidungen unterer Instanzen beriicksichtigt, so daB die Selektion nicht mehr auf die Auswertung nur der hochstrichterlichen Rechtsprechung beschrankt ist. Der Wortlaut der Leitsatze ist wie bisher den Gerichtsentscheidungen entnommen und wurde nur abgewandelt, wenn anders die sinngetreue Wiedergabe der ratio der je- wei ligen Entscheidung gefahrdet worden ware.Das Anwachsen der Rechtsprechung in volkerrechtlichen Fragen - und auch in grundsatzlichen Fragen des Europarechts - machte es notwendig, auf eine erschopfende Wiedergabe aller Entscheidungen zu verzichten, die einen wenn auch nur geringen Bezug zum Volkerrecht herstellen. Die Bearbeiter haben eine Auswahl vornehmen mlissen und sich bemliht, hierbei der Rele- vanz der Aussagen der Gerichte geblihrend Rechnung zu tragen. Dabei war nicht die Frage maBgebend, ob eine Entscheidung in jedem Fall rechtlich unangreifbare Aussa- gen enthalt, sondern ob und inwieweit der entschiedenen Rechtsfrage grundsatzliche Bedeutung flir die Handhabung des Volkerrechts durch deutsche Gerichte zukommt.
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Der vorliegende Band der Fontes Iuris Gentium enthalt die Bearbeitung der Recht- sprechung deutscher Gerichte in volkerrechtlichen Fragen aus den Jahren 1971 - 1975; nur in Einzelfallen sind Entscheidungen aus dem Jahre 1970 nachgetragen worden. Die Gesamtreihe der Bearbeitung, die mit den Entscheidungen des deutschen Reichsge- richts aus dem Jahre 1879 begonnen wurde, hat damit den Anschluss an die Gegenwart gefunden und umfasst jetzt nahezu einhundert Jahre deutscher Rechtsprechung. Die zusammenfassende Bearbeitung der Entscheidungen aus jeweils funf Jahren soll auch in Zukunft beibehalten werden; der Band mit den Entscheidungen aus den Jahren 1976 - 1980 befindet sich bereits in der laufenden Bearbeitung. Das System der Darstellung (Teil I: Analytisches und systematisches Repertorium; Teil 11: Auszuge aus den Entscheidungen) ist in der im vorangegangenen Band (To- mus All 6) geanderten Form beibehalten worden, d. h. der Inhalt der deutschen Leit- satze wird soweit wie moglich in kurzen Satzen oder stichwortartig in englischer und franzosischer Sprache wiedergegeben, um dem auslandischen Benutzer die Auswertung zu erleichtern.Die Auswahl der Gerichtsentscheidungen ist wie bisher (seit Tomus All 5) nicht mehr auf die Auswertung nur der hochstrichterlichen Rechtsprechung beschrankt.
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Der vorliegende Band der Fontes luris Gentium enthalt die Bearbeitung der Recht- sprechung deutscher Gerichte in volkerrechtlichen Fragen aus den Jahren 1976-1980; nur in Einzelfallen sind Entscheidungen aus dem Jahre 1975 nachgetragen worden. Die Gesamtreihe der Bearbeitung, die mit den Entscheidungen des deutschen Reichsge- richts aus dem Jahre 1879 begonnen wurde, umfaBt jetzt mehr als einhundert Jahre deutscher Rechtsprechung. Die zusammenfassende Bearbeitung der Entscheidungen aus jeweils runf Jahren solI auch in Zukunft beibehalten werden; der Band mit den Entscheidungen aus den Jahren 1981-1985 befindet sich bereits in der laufenden Bear- beitung. Das System der Darstellung (Teil I: Analytisches und systematisches Repertorium; Teil II: Ausziige aus den Entscheidungen) ist in der bisherigen Form beibehalten wor- den, d. h. der Inhalt der deutschen Leitsatze wird soweit wie moglich in kurzen Satzen oder stichwortartig in englischer und franzosischer Sprache wiedergegeben, urn dem auslandischen Benutzer die Auswertung zu erleichtern. Die Auswahl der Gerichtsentscheidungen ist nicht auf die Auswertung nur der hochstrichterlichen Rechtsprechung beschrankt.Wiederum muBte aber auf eine er- schopfende Wiedergabe aller Entscheidungen und insbesondere derjenigen verzichtet werden, die nur einen geringen Bezug zum Volkerrecht haben. Die Auswahl ist dabei nicht danach getroffen worden, ob eine Entscheidung in jedem Fall rechtlich unangreif- bare Aussagen enthalt, sondern danach, ob und inwieweit der entschiedenen Rechts- frage grundsatzliche Bedeutung rur die Handhabung des Volkerrechts durch deutsche Gerichte zukommt.
641 kr
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Diese Sammlung der Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen (1980-1985) setzt ein Werk fort, das die Gerichtspraxis seit der Errichtung des Deutschen Reichsgerichts in bisher acht Bänden zusammenfassend aufgearbeitet hat. Wie in früheren Bänden enthält Teil I Leitsätze in systematischer Anordnung, die alle für die völkerrechtliche Praxis und Lehre wesentlichen Äußerungen der deutschen Rechtsprechung wiedergeben. Der Gegenstand der Leitsätze und zumeist auch die konkrete Aussage werden in kurzen Stichworten in englischer und französischer Sprache wiedergegeben. In Teil II des Bandes sind Originalauszüge der Gerichtsentscheidungen in demjenigen Umfang abgedruckt, der für das Verständnis der Aussagen in den Leitsätzen erforderlich ist. Mit dem vorliegenden Band präsentiert die Gesamtreihe mehr als 100 Jahre deutscher Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen. Sie ermöglicht dem Benutzer das schnelle und zuverlässige Auffinden der deutschen Rechtsprechung zum Völkerrecht und ist für die Praxis wie für die Wissenschaft gleichermaßen unentbehrlich.