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Die Entwicklung des Strafrechts im Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert ist vom Zugewinn Rheinhessens geprägt. Eine zentrale Rolle spielt die mögliche Übernahme der französischen Gesetzestexte. Von dem als zu hart empfundenen Strafensystem abgeschreckt, entscheidet man sich nach jahrelangen Diskussionen dagegen und erschafft ein eigenes, von vielen Kodifikationen geprägtes, Strafgesetzbuch.