Das Internationale Übereinkommen Über Den Eisenbahnfrachtverkehr
In Der Fassung Des Zusatzübereinkommens Vom 19. September 1906 Und in Verbindung Mit Den Einheitlichen Zusatzbestimmungen Des Internationalen Transportkomitees Und Mit Dem Betriebs-Reglement Des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen