Das Internationale Uebereinkommen Über Den Eisenbahn-Frachtverkehr
Nebst Ausführungsbestimmungen, Anlagen Und Formularen in Der Fassung Des Zusatz-Uebereinkommens Vom 16. Juni 1898 Und in Verbindung Mit Dem Neuen Betriebs-Reglement Des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen